Bitte nochmals zur Diskussion: Ist eine Wahlvorschlagsliste mit Photos zulässig? Mir fehlt die rechtliche Begründung, manche sagen ja, manche nein ;-(.

Hier ein Beispiel:

Gewerkschaft der Journalisten…
Reihenfolge der Kandidaten
„Der Stimmzettel muss genauso aussehen wie die Vorschlagsliste, die beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt, den Stimmzettel anders als die Vorschlagsliste zu gestalten. Wenn die Vorschlagsliste mit Fotos eingereicht wurde, muss auch der Stimmzettel diese Fotos enthalten. …“