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Kann GBR von einem BR-Mitglied Fakten für eine Behauptung einfordern?

N
nicoline
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Krankenhaus GmbH mit vier Kliniken. Politisches Ziel ist es ein Haus dieses Jahr wegen Unwirtschaftlichkeit zu schließen. Das betreffende BR-Gremium war im Beisein des GBR-Vorsitzenden vom Aufsichtsratvorsitzenden zu einem ersten Infogespräch geladen worden. Als die Argumente des BR-Gremiums nicht wie erhofft griffen, hat ein BR`ler urplötzlich mehrfach Attacken gegen die Belegschaft einer anderen Klinik geritten: absolut unfreundlich, inkompetent, Patienten würden das Haus meiden, usw.... Auf die Frage des GBR-V ob er konkrete Fälle nennen könnte und ob er diese bereits dem dortigen Verwaltungsleiter bzw. PDL gemeldet hätte, schwieg er sich förmlich aus. Der Aufsichtsratvorsitzende, der den dortigen Verwaltungsleiter seit längerem (unberechtigerweise) Druck macht, meinte, er werde dem VL die Leviten lesen, wenn er seinen Laden nicht im Griff hat. Frage: Kann der GBR dieses einzelne BR-Mitglied zwingen Fakten zu nennen, denn wenn es nur Vermutungen sind ist hier doch der Betriebsfrieden durch ein BR-Mitglied gestört? Was kann der GBR sonst in die Wege leiten? Danke euch für die Antworten. Erstellt am 07.07.2013 um 12:33 Uhr von Luftikus

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Community-Antworten (1)

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nicoline

09.07.2013 um 01:11 Uhr

Mal wieder eine Zensur, bei einer unbequemen Diskussion. Möchte zu dem Thema aber trotzdem noch etwas sagen.

Ja, es ist in der ganzen Republik erklärtes politisches Ziel, dass unwirtschaftliche, defizitäre, meist kleine Krankenhäuser vom Netz gehen. Und das verhindert niemand, weder ein bissiger / nicht softer GBR oder sonstige BRM. Menschen, die nicht in diesem Bereich arbeiten sollten vorsichtig sein mit herablassenden Bemerkungen und Anfeindungen sowie unrealistischen Vorschlägen!

Eines möchte ich den Luftikus aber auch fragen: Hast Du Dich wirklich schon mal auseinandergesetzt mit dem Begriff Störung des Betriebsfriedens § 104 BetrVG ? Das scheint auch mir mindestens fraglich. Und wie genau würdest Du Dir den Zwang denn wohl vorstellen wollen? Über das Gericht, mit Beugehaft oder wie?

Und was genau würde es ändern, wenn das betreffende BRM Fakten beibringen würde wie: Schwester Maria und Pfleger Beppo haben immer schlechte Laune, die stört die Fliege an der Wand, dauernd ranzen sie die Patienten an. In ihren Äußerungen Angehörigen und Patienten gegenüber machen sie einen absolut inkompetenten Eindruck, sagt Frau Mooshuber und deswegen wird sie niemals in diese Klinik gehen und ihren Bekannten auch davon abraten! Es gibt eine Befragung der Betroffenen, die alles abstreiten und Frau Mooshuber hat es gar nicht so gemeint.

Glaubst Du ernsthaft, das würde an der Gesamtsituation etwas ändern? Außer Eurem Kollegen klar machen, dass er mit solchen Attacken sich selbst und anderen Beschäftigten schadet bleibt Euch nichts übrig. Wie es aussieht, muss der Kollege ja keine Angst um seinen Arbeitsplatz haben, dennoch ist es eine tiefgreifende Änderung seines Arbeitslebens und ein wenig Verständnis für einen panikverursachten Ausraster sollte man schon haben. Ansonsten: 2014 sind Neuwahlen!

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