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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt - Offenlegung der Gründe

L
limoncello
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin neu im BR (nachgerutscht durch den Rücktritt mehrerer bisheriger Mitglieder) und habe ein Problem mit der Informationspolitik des BR gegenüber den Kollegen. Fast alles wird als "geheimhaltungspflichtig" eingestuft seitens des BR. Ich möchte versuchen das zu ändern, damit die Belegschaft wieder Vertrauen fasst zum BR. Sollte mir das nicht gelingen, denke ich über einen Rücktritt nach. Darf ich die Gründe eines Rücktrittes offen darlegen oder verstoße ich damit gegen irgendein Gesetz?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.07.2013 um 17:33 Uhr

Offenbar haben Deine Kollegen das Amt falsch verstanden. Der BR ist kein Geheimrat. Sicher gibt es den einen oder anderen Punkt, den man nicht in die Öffentlichkeit tragen sollte. Auch aus dem BetrVG heraus gibt es Bestimmungen, die zur Geheimhaltung verpflichten.

Ansonsten sollte sich aber der BR gerade gegenüber den Kollegen so informationsfreudig zeigen, wie möglich.

Wenn Du zurück trittst, kannst Du offen Deine Beweggründe nennen. Allerdings scheinst Du ja Ziele im BR zu haben - und da wäre ein Rücktritt der falsche Weg.

Hast Du schon die nötigen Einführungsseminare besucht? Da erfährst Du viel über die Rechte und Pflichten des BR und der einzelnen BR-Mitglieder.

H
Hartmut

07.07.2013 um 19:47 Uhr

Meine Meinung: Mach's ruhig so, wie du es dir offenbar vorgenommen hast. Versuche, den komischen Geheimhaltungswahn zu ändern. Sollte es nicht gelingen, denke über einen Rücktritt nach. Nur möglichst bitte, verwirf den Gedanken, und nimm lieber weiterhin positiv Einfluss.

Gerade zu Anfang im Gremium macht man oft Fehler. Besonders häufig den, den vermeintlich "erfahreneren" Mitgliedern alles zu glauben. Ich erinnere mich, mir hat man mal gesagt, die BR-Sitzungen seien geheim. Das habe ich geglaubt. Bis ich mal ins BetrVG hineingeschaut habe und dort las, die Sitzungen seien "nicht öffentlich". Das ist aber etwas anderes.

Beantrage doch mal die Teilnahme an der Schulung "Geheimhaltungspflichten des BR". Sowas hatte ich mal mitgemacht, der genaue Name fällt mir nicht mehr ein.

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