Rücktritt - Offenlegung der Gründe
Ich bin neu im BR (nachgerutscht durch den Rücktritt mehrerer bisheriger Mitglieder) und habe ein Problem mit der Informationspolitik des BR gegenüber den Kollegen. Fast alles wird als "geheimhaltungspflichtig" eingestuft seitens des BR. Ich möchte versuchen das zu ändern, damit die Belegschaft wieder Vertrauen fasst zum BR. Sollte mir das nicht gelingen, denke ich über einen Rücktritt nach. Darf ich die Gründe eines Rücktrittes offen darlegen oder verstoße ich damit gegen irgendein Gesetz?
Community-Antworten (2)
05.07.2013 um 17:33 Uhr
Offenbar haben Deine Kollegen das Amt falsch verstanden. Der BR ist kein Geheimrat. Sicher gibt es den einen oder anderen Punkt, den man nicht in die Öffentlichkeit tragen sollte. Auch aus dem BetrVG heraus gibt es Bestimmungen, die zur Geheimhaltung verpflichten.
Ansonsten sollte sich aber der BR gerade gegenüber den Kollegen so informationsfreudig zeigen, wie möglich.
Wenn Du zurück trittst, kannst Du offen Deine Beweggründe nennen. Allerdings scheinst Du ja Ziele im BR zu haben - und da wäre ein Rücktritt der falsche Weg.
Hast Du schon die nötigen Einführungsseminare besucht? Da erfährst Du viel über die Rechte und Pflichten des BR und der einzelnen BR-Mitglieder.
07.07.2013 um 19:47 Uhr
Meine Meinung: Mach's ruhig so, wie du es dir offenbar vorgenommen hast. Versuche, den komischen Geheimhaltungswahn zu ändern. Sollte es nicht gelingen, denke über einen Rücktritt nach. Nur möglichst bitte, verwirf den Gedanken, und nimm lieber weiterhin positiv Einfluss.
Gerade zu Anfang im Gremium macht man oft Fehler. Besonders häufig den, den vermeintlich "erfahreneren" Mitgliedern alles zu glauben. Ich erinnere mich, mir hat man mal gesagt, die BR-Sitzungen seien geheim. Das habe ich geglaubt. Bis ich mal ins BetrVG hineingeschaut habe und dort las, die Sitzungen seien "nicht öffentlich". Das ist aber etwas anderes.
Beantrage doch mal die Teilnahme an der Schulung "Geheimhaltungspflichten des BR". Sowas hatte ich mal mitgemacht, der genaue Name fällt mir nicht mehr ein.
Verwandte Themen
Stillschweigen bei Kündigung/Muss BR dem AN die Gründe mitteilen?
ÄlterHallo! Wir haben eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung zur Kentniss genommen und dem AG mitgeteilt, das wir keine weitere Stellungnahme planen (Vorgeschichte: der betroffende AN wurde bereit
BR-Wahl Unfähigkeit bisheriger BR-Mitglieder - ist dagegen noch ein Kraut gewachsen?
ÄlterMoin moin! Ich bin seit vielen Jahren Mitarbeiter eines kommunalen Verkehrsunternehmens und gleichzeitig Vertrauensmann. Nun stehen auch bei uns BR-Wahlen an und zum ersten mal wird es eine Lis
Rücktritt vom Rücktritt
ÄlterWir hatten heute den offiziellen Rücktritt eines Kollegen aus einem Ausschuss. Seinen Rücktritt hat er per Email an alle Betriebsratsmitglieder versandt. Somit war aus meiner Sicht der Rücktritt unumk
Rücktritt des Betriebsrats auch mit EBRM-Stimmen möglich?
ÄlterIch sinnier gerade über §13, Rücktritt des Betriebsrats. Qualifizierte Mehrheit ist klar, aber zählen Ersatzmitglieder auch mit? Beispiel 9er Rat: 4 "Normale" BRM anwesend, drei EBRM. Sechs Stimmen
Rücktritt des Stellvertreters - Rücktritt vom Rücktritt?
ÄlterHallo mein Experter ;-) Bei der BR-Sitzung hat unser Stellvertreter nach ca. 15 Minuten sein Anwesenheit mündlich Info zurückgetret und er verlässt vorzeitig der Sitzungsraum. Zwei Tage später hat