Arbeitsplatzbeschreibung
Wie weit muss der BR informiert bzw. hat er Mitbestimmung bei nachträglicher Arbeitsplatzbeschreibung der vorhandenen Arbeitsplätzen?
Community-Antworten (1)
04.07.2013 um 18:32 Uhr
Bei Änderungen am Arbeitsplatz muss doch auch die Arbeitsplatzbeschreibung angepasst werden. Der BR ist dabei außen vor. In vielen Betrieben spielen die Arbeitsplatzbeschreibungen aber eine Rolle z.B. bei Bewertungskriterien etc., in diesem Zusammenhang wird dann in der Regel auch etwas über die Arbeitsplatzbeschreibung vereinbart.
Ansonsten kann der BR auch noch einen Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG ableiten, wenn er Informationen hinsichtlich der Erledigung seiner Aufgaben benötigt. Da gibt es ja dann verschiedene Ansätze.
Verwandte Themen
Leitende Angestellte
ÄlterHallo Ich habe eine Frage zum Thema leitende Angestellte. Die Wählerliste der Geschäftleitung enthält 6 leitemde Angestellte bei einer Mitarbeiter Zahl von insgesamt 29. Darunter sind leitend
Arbeitsplatzbeschreibung für BRV - um den "erforderlichen" Zeitbedarf zu ermitteln?
ÄlterUnser Unternehmen wurde von einem dänischen Unternehmen gekauft. Nun möchte man für den Betriebsratsvorsitzenden eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellen um den "erforderlichen" Zeitbedarf zu ermitteln
Suche Arbeitsplatzbeschreibung (Stellenbeschreibung) eines freigestellten BRV
ÄlterHallo und guten Morgen, ich suche eine Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung eines freigestellten BRV. LG Der Orion
Einsicht Arbeitsplatzbeschreibung
ÄlterHallo Ich hab mal eine Frage zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der BR ein Recht sich vorhandene Arbeitsplatzbeschreibungen anzuschauen? Und wenn ja, dann alle, also auch von leitenden Angeste
Arbeitsplatzbeschreibung
ÄlterHallo, wir brauchen dringend in unserer Firma Arbeitsplatzbeschreibung die Schnittstellen zwischen Transport und Band arbeiten klar regeln.Die Beschreibung des Ag ist zu allgemeinen. Kann mir jemand s