Arbeitsplatzbeschreibung
Hallo, wir brauchen dringend in unserer Firma Arbeitsplatzbeschreibung die Schnittstellen zwischen Transport und Band arbeiten klar regeln.Die Beschreibung des Ag ist zu allgemeinen. Kann mir jemand sagen wo ich dafür klar Vorgaben finde ,wie das auch mit Rechtssicherheit zu Händlen ist. Danke im voraus Mario
Community-Antworten (2)
09.04.2014 um 09:15 Uhr
Das ist nicht Aufgabe des BR...
09.04.2014 um 11:33 Uhr
.... so ist es.
Dennoch - wenn es an Klarheit bei der Arbeitsteilung fehlt, kann der BR den AG auffordern für mehr Klarheit zu sorgen (§ 8u0 Abs. 1 Nr 2 BetrVG).
Lässt sich der AG nicht darauf ein, kann eine Beschwerde von Mitarbeitern dem BR Kraft verleihen (§ 85 BetrVG)
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