Erstellt am 09.04.2014 um 07:15 Uhr von Kölner
Das ist nicht Aufgabe des BR...
Erstellt am 09.04.2014 um 09:33 Uhr von gironimo
.... so ist es.
Dennoch - wenn es an Klarheit bei der Arbeitsteilung fehlt, kann der BR den AG auffordern für mehr Klarheit zu sorgen (§ 8u0 Abs. 1 Nr 2 BetrVG).
Lässt sich der AG nicht darauf ein, kann eine Beschwerde von Mitarbeitern dem BR Kraft verleihen (§ 85 BetrVG)