Widerspruch zu Einstellungen wegen kommender Entlassungen
Wer kennt Urteil des BAG oder anderer Gerichte zu dem Thema, dass bei einem Widerspruch zu einer Einstellung nach §99 vom Betriebsrat ganz konkret bestimmte MitarbeiterInnen benannt werden müssen für die ein Nachteil entsteht oder entstehen könnte.
Möglicher Fall: In einem Betrieb werden unbefristet Neueinstellungen getätigt, obwohl im Rahmen eines angestrebten Sozialplans Entlassungen absehbar sins. Betriebsrat widerspricht den Einstellungen, kann (natürlich) noch keine konkreten KollegInnen vorzeigen, da der AG die Infos seit Wochen und Monaten nicht rausrückt.
Urteile? Andere Quellen? Eigene Erfahrungen? und BITTE aufs Thema und die Frage beschränken Regelungsmöglichkeiten des Sozialplans sind bekannt, genauso wie die Möglichkeit des AG Experten vom Sozialplan auszunehmen.... Gruss von den Betriebsratten
Community-Antworten (7)
03.07.2013 um 20:51 Uhr
habe jetzt leider keinen Kommentar zur Hand... aber: macht es doch einfach so als BR. Widerspruch und danach muss doch der AG erst mal klagen. Soll er doch.... Wenn Kündigungen anstehen finde ich es absolut richtig so zu agieren. Das ist für einen BR bei Umstrukturierungen normales Geschäft
Das Ausna´hme von Experten soll im Sozialplan erfolgen? Oder bei der Sozialauswahl? Beim Sozialplan kann man natürlich sagen, dass z.B. der Maier unverzichtbar ist und daher wollen wir ihn doch gar nicht kündigen und damit auch keine Abfindung. Wird manchmal gemacht, aber da muss der BR doch schon mitspielen. M.E. sollte man das höchstens bei einem Spezialisten machen ohne den der Laden überhaupt nicht laufen würde (z.B. Entwickler mit Spezialwissen oder ähnliches) Ansonsten nehmt ihr anderen MA ggf. Möglichkeiten. Dem AG sollte man auch klar machen, dass man Reisende eh nicht aufhalten kann... und dann besser auch da Abfindung zahlen und anderen Kollegen die Zukunftchancen im UNternehmen erhalten.
Wenn Du die Sozialauswahl meinst: ja da gibt es Möglichkeiten im Rahmen des KSchG... aber auf das schmale Brett sollte sich m.E. der AG alleine begeben. Häufig ergeben sich durch solche Sachen Klagemöglichkeiten für den Rest
04.07.2013 um 09:52 Uhr
wie ganter schreibt: wiederspruch nach §99 mit hinweis auf die anstehende betriebsänderung (bedingung für sozialplan). der AG kann sich ja gerne vom gericht die zustimmung ersetzen lassen. bis zum abschluss der betriebsänderung würde ich übrigens mit allen personellen maßnahmen so verfahren. d.h. auch verlängerung befristeter verträge sind wie neueinstellungen zu betrachten.
hinweis: mit verweis auf §99 eigene sätze zur begründung formulieren, selbst wenn sie letztendlich rechtlich nicht ganz korrekt sind. als BR seit ihr keine anwälte sondern handelt nach bestem wissen und gewissen.
p.s. ja, selbst schon gemacht und (auch) damit die betriebsänderung abgewendet.
04.07.2013 um 10:42 Uhr
allein die Befürchtung (durch Tatsachen begründet - hier Sozialplanverhandlungen) dass AN entlassen werden könnten, ist doch im Sinne des § 99 BetrVG Zustimmungsverweigerungsgrund genug.
Ich sehe das dann auch so - möge das Gericht entscheiden, wenn der AG unbedingt einstellen will.
Nur Mut - man muss nicht für alles BAG Entscheidungen parat haben.
04.07.2013 um 23:40 Uhr
Ich möchte die Kommentare meiner Vorredner nur ergänzen: Bei allem Nachdenken über die Neueinstellungen vergesst bitte nicht, den Entlassungen (so es welche geben wird) zu widersprechen!! Die Tatsache, dass gleichzeitig entlassen und unbefristet neu eingestellt werden soll, ist eine Steilvorlage für jeden Arbeitsrichter.
06.07.2013 um 19:59 Uhr
Sorry...ich war wohl nicht genau genug: Wir sind schon im Zustimmungsersetzungsverfahren-aber unser Anwalt erklärt und mit Hinweis auf ein urteil dass wir konkrete Namen nennen müssten-können wir natürlich nicht da uns der AG noch keine Infos gibt und seit Monaten verzögert. Habt Ihr Tips?
07.07.2013 um 12:13 Uhr
jetzt bin ich ein wenig sprachlos.. und hoffe einfach mal, dass euer anwalt unrecht hat.
10.07.2013 um 17:37 Uhr
@ azrael und alle
eben-deshalb suche ich ja urteil......
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