Erstellt am 03.07.2013 um 18:51 Uhr von ganther
habe jetzt leider keinen Kommentar zur Hand... aber: macht es doch einfach so als BR. Widerspruch und danach muss doch der AG erst mal klagen. Soll er doch.... Wenn Kündigungen anstehen finde ich es absolut richtig so zu agieren. Das ist für einen BR bei Umstrukturierungen normales Geschäft
Das Ausna´hme von Experten soll im Sozialplan erfolgen? Oder bei der Sozialauswahl? Beim Sozialplan kann man natürlich sagen, dass z.B. der Maier unverzichtbar ist und daher wollen wir ihn doch gar nicht kündigen und damit auch keine Abfindung. Wird manchmal gemacht, aber da muss der BR doch schon mitspielen. M.E. sollte man das höchstens bei einem Spezialisten machen ohne den der Laden überhaupt nicht laufen würde (z.B. Entwickler mit Spezialwissen oder ähnliches) Ansonsten nehmt ihr anderen MA ggf. Möglichkeiten. Dem AG sollte man auch klar machen, dass man Reisende eh nicht aufhalten kann... und dann besser auch da Abfindung zahlen und anderen Kollegen die Zukunftchancen im UNternehmen erhalten.
Wenn Du die Sozialauswahl meinst: ja da gibt es Möglichkeiten im Rahmen des KSchG... aber auf das schmale Brett sollte sich m.E. der AG alleine begeben. Häufig ergeben sich durch solche Sachen Klagemöglichkeiten für den Rest
Erstellt am 04.07.2013 um 07:52 Uhr von azrael
wie ganter schreibt: wiederspruch nach §99 mit hinweis auf die anstehende betriebsänderung (bedingung für sozialplan). der AG kann sich ja gerne vom gericht die zustimmung ersetzen lassen.
bis zum abschluss der betriebsänderung würde ich übrigens mit allen personellen maßnahmen so verfahren. d.h. auch verlängerung befristeter verträge sind wie neueinstellungen zu betrachten.
hinweis: mit verweis auf §99 eigene sätze zur begründung formulieren, selbst wenn sie letztendlich rechtlich nicht ganz korrekt sind. als BR seit ihr keine anwälte sondern handelt nach bestem wissen und gewissen.
p.s. ja, selbst schon gemacht und (auch) damit die betriebsänderung abgewendet.
Erstellt am 04.07.2013 um 08:42 Uhr von gironimo
allein die Befürchtung (durch Tatsachen begründet - hier Sozialplanverhandlungen) dass AN entlassen werden könnten, ist doch im Sinne des § 99 BetrVG Zustimmungsverweigerungsgrund genug.
Ich sehe das dann auch so - möge das Gericht entscheiden, wenn der AG unbedingt einstellen will.
Nur Mut - man muss nicht für alles BAG Entscheidungen parat haben.
Erstellt am 04.07.2013 um 21:40 Uhr von Hartmut
Ich möchte die Kommentare meiner Vorredner nur ergänzen: Bei allem Nachdenken über die Neueinstellungen vergesst bitte nicht, den Entlassungen (so es welche geben wird) zu widersprechen!! Die Tatsache, dass gleichzeitig entlassen und unbefristet neu eingestellt werden soll, ist eine Steilvorlage für jeden Arbeitsrichter.
Erstellt am 06.07.2013 um 17:59 Uhr von betriebsratten
Sorry...ich war wohl nicht genau genug: Wir sind schon im Zustimmungsersetzungsverfahren-aber unser Anwalt erklärt und mit Hinweis auf ein urteil dass wir konkrete Namen nennen müssten-können wir natürlich nicht da uns der AG noch keine Infos gibt und seit Monaten verzögert.
Habt Ihr Tips?
Erstellt am 07.07.2013 um 10:13 Uhr von azrael
jetzt bin ich ein wenig sprachlos.. und hoffe einfach mal, dass euer anwalt unrecht hat.
Erstellt am 10.07.2013 um 15:37 Uhr von betriebsratten
@ azrael und alle
eben-deshalb suche ich ja urteil......