Wer kennt Urteil des BAG oder anderer Gerichte zu dem Thema, dass bei einem Widerspruch zu einer Einstellung nach §99 vom Betriebsrat ganz konkret bestimmte MitarbeiterInnen benannt werden müssen für die ein Nachteil entsteht oder entstehen könnte.

Möglicher Fall: In einem Betrieb werden unbefristet Neueinstellungen getätigt, obwohl im Rahmen eines angestrebten Sozialplans Entlassungen absehbar sins. Betriebsrat widerspricht den Einstellungen, kann (natürlich) noch keine konkreten KollegInnen vorzeigen, da der AG die Infos seit Wochen und Monaten nicht rausrückt.

Urteile? Andere Quellen? Eigene Erfahrungen?
und BITTE aufs Thema und die Frage beschränken
Regelungsmöglichkeiten des Sozialplans sind bekannt, genauso wie die Möglichkeit des AG Experten vom Sozialplan auszunehmen....
Gruss von den Betriebsratten