Erst betriebsbedingte Entlassungen und dann gleich wieder Einstellungen von Teilzeitleuten - was kann der BR tun?
Hallo,
im November haben wir einen Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen (wg. Rationalisierung und Auftragsrückgang, sprich weniger Arbeit für die Leute). Die letzten MA werden zum 31.03. gehen. Jetzt haben wir erfahren, dass die Geschäftsleitung doch wieder Einstellungen von Teilzeitleuten vornehmen will (Arbeitszeit für die "Aushilfen": jeden Dienstag und am Monatsanfang). Im Sozialplan haben wir zwar ausgehandelt, dass die entlassenen MA zwar Vorrang haben, aber eine ehemalige Vollzeitkraft wird kaum von den "Dienstagen und dem Monatsanfang" leben können.
Dürfen erst betriebsbedingte Entlassungen vorgenommen werden, mit der Begründung "zuwenig Arbeit" und dann wieder Einstellungen von Leuten, die so arbeiten wie´s mir besser passt???
Ich für meinen Teil bin über so ein Vorgehen entsetzt und möchte, wenn´s geht, gerne dagegen vorgehen. Gibt es für uns als BR eine Möglichkeit????
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
nina
Community-Antworten (5)
21.03.2006 um 15:01 Uhr
Hallo Nina,
Einstellungen sind unwirksam, wenn die Mitbestimmung durch den BR nicht gewahrt wurde. Wenn die Mitarbeiter ohne eure Zustimmung anfangen, könnt Ihr dagegen angehen. Siehe § 99 BetrVG!
21.03.2006 um 15:09 Uhr
Hallo Sabine,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was aber tun? Wir verweigern die Einstellungen und dann? Damit ist den Entlassenen doch nicht gedient? Und die, die zurückbleiben, schufften sich den Wolf (Überstunden ohne Ende), weil vorher zuviele MA entlassen wurden, weil der Personalverantwortliche seinen Job nicht gescheit gemacht hat.
Das hilft mir leider nicht weiter.
Viele Grüße
nina
21.03.2006 um 15:33 Uhr
Hallo nina, an betriebsbedingten Kündigungen nebst Interessensausgleich und Sozialplan ist auch ein BR maßgeblich beteiligt. Vielleicht habt auch Ihr Euren Job nicht gescheit gemacht? Ist jetzt nicht bös gemeint.
Falls bei Euch machbar, würde ich eine Rechtsberatung durch einen Anwalt bevorzugen! An dieser Stelle kann Dir aus meiner Sicht nicht zu einer konkreten Vorgehensweise geraten werden, da die Bedingungen in Interessensausgleich & Sozialplan durchaus noch bedeutsam sein können oder sind.
Gruß Fayence
21.03.2006 um 15:35 Uhr
Hallo nina, ein Sozialplan kaann auch gekündigt werden, wenn Grundlage weggefallen ist, hier Auftragsrückgang. Der BR kann eine Anpassung verlangen, also auch Einstellungen. Wird von der GL die Anpassung verweigert, kann die Einigungsstelle angerufen werden.(§§ 112, 112a BetrVG Kommentar von Fitting dazu bitte lesen)
21.03.2006 um 15:39 Uhr
ÜBERSTUNDEN AUCH ABLEHNEN, SIND MITBESTIMMUNGSPFLICHTIG; WARUM ÜBERSTUNDN MACHEN UND ES SIND LEUTE ENTLASSEN WORDEN:IHR HABT ALLE TRÜMPFE IN DER HAND. pit47 schlägt den Weg vor. Ganz meine Meinung.
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