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Arbeitspausen-bezahlt/ praktisch keine Arbeitspause machen

B
brotkorb
Jan 2018 bearbeitet

Im Pflegeheim kann praktisch keine Pause genommen werden, da Personal knapp und der Wohnbereich nicht alleine gelassen/verlassen werden darf für den dann pausierenden Kollegen, wenn auf dessen Wohnbereich etwas sein sollte. Es gibt 4 Wohnbereiche im Haus. Geschäftsleitung weiss davon. Daher sind das also nicht unbezahlte Arbeitspausen, sondern bezahlte Arbeitspausen, oder ? Bis zu welchem Zeitraum zurück kann Lohn nachgefordert werden? Nachtrag: -BR sagt (noch) nichts dazu.

  • Mir geht es auch darum, dass erstmal Lohn nachgezahlt wird für bisher unbezahlte Arbeitspausen. Bis 2 Jahre zurück ? Und wie sieht das für ausgeschiedene MA aus?
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Community-Antworten (6)

K
Kölner

03.07.2013 um 14:25 Uhr

@brotkorb Nenene... DU machst doch keine Pause.

P
pillepalleTR

03.07.2013 um 14:41 Uhr

Ist das etwa der Versuch des AG, einen Verstoß gegen die Ruhepausenregelung im ArbZG finanziell zu "entschädigen"? Was sagt euer Personal-/Betriebsrat dazu?

W
Watschenbaum

03.07.2013 um 14:59 Uhr

es scheint eher der Versuch zu sein, "auf dem Papier" zu dokumentieren, daß gesetzlich vorgeschriebene Pausen gewährt werden, indem man diese Zeiten unbezahlt abzieht, obwohl praktisch keine Pause möglich ist

K
Kulum

03.07.2013 um 15:03 Uhr

Schau in deinen AV bzw. den geltenden TV. Da muss was von Ausschlussfristen stehen. Nach BGB wären es 3 Jahre (momentan könntest du also, so du es nachweisen kannst, alles ab Januar 2010 geltend machen), das kann aber im AV bzw TV anders geregelt sein.

M
mitleserinnenn

03.07.2013 um 15:10 Uhr

Auf die Pausen lt. ArbZG kann/ darf nicht verzivhtet werden. Wenn der AG sie nicht ermöglicht an den BR gehen oder die zuständige Behörde ggf auch anomym informieren. Der AG muss ggf hier sogar mit arbeitsrechtlichen Mittel reagieren wenn AN die Pausen nicht einhalten. Er darf sie auch nicht vergüten, da er dadurch sonst den Gesetzesverstoß dokumentiert und ihm dann ein deutliches Bußgeld droht.

Also auf die Pausen bestehen und BR auffordern zu handeln. Dem AG erklären, dass hier ggf ein für ihn teuerkommenden Gesetzesverstoß vorliegt. Auch kann man die Gewerkschaft um Hilfe bitten sofern man Mitglied ist, was sinnvoll ist.

G
gironimo

03.07.2013 um 16:53 Uhr

Mir geht es auch darum, dass erstmal Lohn nachgezahlt wird für bisher unbezahlte Arbeitspausen. Bis 2 Jahre zurück ? Und wie sieht das für ausgeschiedene MA aus?<

Ich höre jetzt schon, was der Personalchef vor dem Gericht sagen wird: "Was, sie haben keine Pausen gemacht? Das ist ja das erste was ich höre. Bei uns können die AN immer Pause machen. Auch der Kläger hat sich nie dahingehend geäußert, dass er keine Pausen machen kann ..... und der Betriebsrat hat ja auch nichts in dieser Richtung vorgetragen.......Was? - Wir wissen davon? Wie kommen sie denn darauf?."

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