Arbeitspausen
Hallo, in inserem Produktionsbereich 3 Schichtbetrieb werden Arbeitspausen nicht fest vorgegeben,diese Pausen werden bezahlt. Gelten diese Pausen nach Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeit?
Community-Antworten (6)
06.01.2012 um 15:26 Uhr
@Nordisca, laut Kommentar von Jürgen Ulber zum § 4 ArbZG sind Pausen keine Arbeitszeit. Durch TV kann aber featgelegt werden, dass die Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Beispiel: 8 Stundenschicht: 7,5 Std arbeiten und 0,5 Std pausieren = 8 Std bezahlte Arbeitszeit.
06.01.2012 um 16:11 Uhr
Aber der AG ist IMMER verpflichtet darauf zu achten und Notfalls sogar mit arbeitsrechtlichen Mitteln hinzuwirken, dass die Pausen lt. ArbZG § 4 eingehalten werden.
Zu Deiner Frage siehe auch: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=1817&lid=DE&bid=BAS&pid=KOMNET
06.01.2012 um 16:41 Uhr
"Gelten diese Pausen nach Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeit? "
Eine Pause ist zunächst einmal eine Pause, egal ob bezahlt oder nicht. Ob diese Pausen als Arbeitszeit gewertet werden "müssen", kann mit solch mageren Angaben nicht beurteilt werden.
06.01.2012 um 20:56 Uhr
Nordisca Die Pausen gem. ArbzG müssen zwingend eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber sie wie Arbeitszeit bezahlt, sollten die AN froh sein.
18.01.2012 um 11:32 Uhr
Da muss ich DemAltenHeini zustimmen. Ich kenne es auch nur so, dass Pausen abängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Tag zwingend eingehalten werden müssen, aber nicht bezahlt werde. Bei uns ists so, dass mein Chef die zusätzlichen kleinen Nachmittagspausen kürzen möchte, sogar am liebsten abschaffen und stellte deswegen einen Klix Kaffeeautomaten auf, durch welchen wir die Zeit, die wir manchmal am Tisch in der Kaffeeküche verbrachten, wieder in unsere tatsächliche Arbeit investieren könnten. Ich schätze da kann man nichts machen, da sich dies ja nicht auf die gesetzl. geregelte Pause bezieht oder?
19.01.2012 um 10:58 Uhr
Ich schätze da kann man nichts machen, da sich dies ja nicht auf die gesetzl. geregelte Pause bezieht oder?
Theoretisch schon!
Jede Unterbrechung der Arbeit ist eine "Pause" und der AG ist normalerweise nicht verpflichtet diese arbeitsfreie Zeit zu bezahlen. Mit dem ArbZG hat das wenig zu tun, das ArbZG regelt nur, das der AG "Ruhepausen" von 30/45 min. Dauer gewähren muss. Das Gesetz definiert selbst nicht einmal den Begriff der "Ruhepause", so dass dieser erst durch die Rechtsprechung näher definiert werden musste unter Erweiterung des Begriffs der "Pause".
Ob ein AG Arbeitsunterbrechungen bezahlen will, das muß er selbst entscheiden (abgesehen von dem Fall in dem die "Pause" von ihm selbst verursacht wird, aka. Annahmeverzug). Er KANN also durchaus bezahlte Pausen gewähren. Und so lange er von derartigen Pausen während der AZ Kenntnis hat und nicht klar macht, das diese "Gewährung" bezahlter Pausen jederzeit wiederrufen werden kann landen wir im Bereich der "betrieblichen Übung". Insofern könnte es durchaus sein, das Eure Kaffeepausen in die betriebliche Übung eingegangen sind und er diese formell gesehen nicht einfach abschaffen kann. Problematisch wird die Sache dadurch, dass jeder AN diese Pausen selbst einklagen müsste. Insofern wird er das einfach ändern.
Da Pausen und der Einsatz von privaten Kaffeemaschinen ebenso wie die Aufstellung der Automaten aber in den Bereich des §87 (1) Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 8 fallen könnte der BR versuchen (mit fraglichem Erfolg) all das regulieren zu wollen (natürlich ohne explizit auf die Bezahlung einzugehen sonst würde diese mit Ende der BV im Falle einer Kündigung untergehen).
Also theoretisch kann man was machen, praktisch ? Wer weiß ?
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