Möglichkeiten bei Sozialplan/Interessenausgleich
Hallo Forum, welche "Kampfmassnahmen" hat denn ein Betriebsrat und eine Belegschaft zur verfügung im Rahmen einer geplanten Betriebsänderung mit Sozialplan. Was wurde da schon gemacht? Eigene Erfahrungen? Gruss von den Betriebsratten
Community-Antworten (6)
03.07.2013 um 11:30 Uhr
Der BR unterliegt der Friedenspflicht - also keine Kampfmaßnahmen. Das wäre dann Sache der Gewerkschaft, die kann natürlich.
Natürlich muss der BR die Belegschaft umfassend über eine Situation informieren (zusätzliche Betriebsversammlung, Rundschreiben usw.)
Da muss man dann halt die richtigen Worte finden. Schlechte Stimmung im Betrieb, hat schon manchen AG zu Verhandlungen veranlasst.
03.07.2013 um 13:44 Uhr
der BR sollte sich umgehend wappnen, seine offenbar anstehenden Aufgaben meistern zu können :
umfangreiche Schulungen zum Thema "Sozialplan" und "Interessenausgleich" beschließen einen guten Anwalt ausgucken Erkundigungen über passende Einigungsstellenvorsitzende einholen
erfahrungsgemäß verhindern "Kampfmaßnahmen" bei geplanten Betriebsänderungen selten eine unternehmerische Entscheidung, man verbrennt dadurch aber oftmals unnötig Geld, das dann bei einem Sozialplan wieder fehlt
03.07.2013 um 17:15 Uhr
@gironimo war sarkastisch gemeint-könnte ja auch eine kämpferische Mittagspause sein-selbstverständlich stechen die Leute dafür ab @Watschenbaum-Awalt und Schulungen sind vorhanden
@alle: Es hat mir aber immer noch niemand erzählt was er für Ideen oder selbst schon durchgeführt hat. DAS war die Frage!!
03.07.2013 um 21:22 Uhr
Der BR sollte sih natürlich schnellstens einen Anwalt holen.
Was bei uns in der Umstrukturierung geholfen hat war folgendes Vorgehen:
Es gab technische Themen die waren für die Umstrukturierung unbedingt erforderlich. Also dieses Thema wo es echte Mitbestimmung gibt auf die Zeitschiene setzen. Irgendwann wurde der AG nervös. Am Ende hat er seine Technik bekommen sogar mit personenbezogenen Auswertungen (die tatten uns richtig weh) dafür wurde die Umstrukturierung abgemildert (zeitlich länger und weniger Arbeitsplätze betroffen) und die MA haben unser Pokerspiel unterstützt.
Häufig findet man etwas was dem AG auch noch weh tut. Da kann man dann ggf. was machen. Der BR muss in meinen Augen aber auch immer schauen wie es dem Unternehmen geht. Wenn ihr mit dem Rücken zur Wand steht verbieten sich solche Spielchen und man sollte sehen wie beide Seiten gemeinsam etwas schaffen können das Arbeitsplätze rettet
Ansonsten unterschreibe ich alles was die beiden Kollegen zuvor geschrieben haben
03.07.2013 um 22:16 Uhr
kommt natürlich immer darauf an, worum es genau geht und welche Folgen diese geplante Änderung hätte,
mir fielen hier z.b. die Lokalpresse, der zuständige Abgeordnete, Bürgermeister, Stadtrat etc. ein, denen man Informationen zuspielen könnte, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, um Druck zu erzeugen.......................
04.07.2013 um 10:31 Uhr
alle personellen einzelmaßnahmen mit hinweis auf die betriebsänderung verweigern.. jede arbeitszeitverlagerung unterbinden.. nach §91 die arbeitsplätze genauer unter die lupe nehmen.. ggf. überlastungsanzeigen stellen.. überstunden ablehnen.. personalplanung einforden (§92) und überprüfen.. evtl. BV´s zu diesen themen kündigen.. usw.. ausserdem bin ich mir sicher, dass der BR gerade so viel mit betriebsänderung, sozialplan und anwälten zu tun hat, dass die mitglieder ihrer arbeitspflicht kaum nachkommen können.
mit allem was das BetrVG her gibt, kann man den zug mit quitschenden rädern zum stillstand bringen.. wenn man es will.
Verwandte Themen
Interessenausgleich - kann der BR sich weigern den Interessenausgleich vor Abschluss eines Sozialplanes zu unterzeichnen?
ÄlterUnser GF verhandelt mit dem BR über einen Interessenausgleich. Wir haben Ihn gleichzeitig zu Sozialplanverhandlungen aufgefordert. Nun will er aus Zeitgründen erst den Interessenausgleich abschliessen
Mängel bei Interessenausgleich
ÄlterHallo zusammen, bei uns wird ein ganzer Betriebszweig aufgegeben, da der zu Grunde liegenden Dienstleistungsvertrag zum Jahresende ausläuft. Entsprechend wurde der BR vom AG über bevorstehende Mas
Zustimmung Interessenausgleich im Insolvenzverfahren - kann der BR auch ablehnen und darauf bestehen, dass nach Sozialplan gekündigt wird?
Älterhallo, MUSS der BR einem sogenannten Interessenausgleich im Insolvenzverfahren zustimmen??? ...oder kann er (BR) auch ablehnen und darauf bestehen, dass nach Sozialplan gekündigt wird? Vielen Dank!
Interessenausgleich u. Sozialplan
ÄlterEin Interessenausgleich ist lt. Gesetz nicht erzwingbar, aber der Sozialplan. Meine frage nun: Wenn der Arbeitnehmer keinen Interessenausgleich für nötig hält, wie kann man dann als Betriebsrat vorg
Formfehler in Kündigungsschreiben?
ÄlterHallo ..... und noch eine Frage, in unserem Unternehmen mussten mehrere betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Ein Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan wurde ausgehandelt