Erstellt am 02.07.2013 um 09:45 Uhr von BloodyBeginner
Forderun gstellen nach §80
Einwände bzw. Datenschutz auf §99 verweisen:
"Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im
Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse
und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen
Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."
Und wenn der AG partout nicht mit Namen rausrücken will, eine anonymisierte Übersicht reicht ja auch und darauf hat der BR in jedem Fall ein Anrecht.
Erstellt am 02.07.2013 um 09:47 Uhr von azrael
wenn ihr die unterlagen für eure arbeit benötigt, seit ihr "betriebspartei" und somit berechtigt, alles einzusehen. eine verweigerung käme analog dem "ich habe ein geheimnis vor mir selbst".
inwieweit ihr zu krankheitsdaten unterlagen anfordern könnt, hängt mit dem grund zusammen. im rahmen des BEM z.b. sind diese unterlagen sogar grundlegend wichtig um mögliche gesundheitsgefärdungen zu erkennen.
Erstellt am 02.07.2013 um 10:14 Uhr von pillepalleTR
Die Rechtsgrundlage für eure Anforderung findest du in §80 Abs.1 Ziffer 1 und §80 Abs.2 Satz 2 BetrVG.
Wenn das Gremium der Meinung ist, dass die Krankenstandsliste für eure Aufgabenerfüllung erforderlich ist, dann ist das so.
Als Argumentation für die Anforderung kann z.B. dienen:
- Prüfung, in welchen Abteilungen/Bereiche der Krankenstand besonders hoch ist (z.B. um für Abhilfe zu sorgen)
- Prüfung, ob die Häufigkeit von bestimmten krankheitsbildren (z.B. Burnout) zunimmt oder irgendwo im Betrieb signifikant hoch ist
etc.pp.
Lasst mal eure Fantasie spielen :-)
Deiner Pers-abtlg. kannst du den Wind hinsichtlich des Datenschutzes aus den Segeln nehmen, denn
a) bist du als BR-Mitglied nach §79 eh zur Verschwiegenheit angehalten
und
b) wurde mittlerweile arbeitsgerichtlich festgestellt, dass die Aufgaben, die sich bspw. aus §80 BetrVG für einen BR ergeben einen höherern "Stellenwert" haben, als der Datenschutz. (siehe z.B. BAG vom 7. Februar 2012 AZ 1 ABR 46/10)
Erstellt am 02.07.2013 um 12:27 Uhr von nicoline
*ob die Häufigkeit von bestimmten krankheitsbildren (z.B. Burnout) zunimmt oder irgendwo im Betrieb signifikant hoch ist*
Sind bei Euch im Betrieb die Krankheitsbilder bekannt?????????
Erstellt am 02.07.2013 um 12:48 Uhr von pillepalleTR
"Sind bei Euch im Betrieb die Krankheitsbilder bekannt?????????"
Bei ner Kurzzeiterkrankung (zB. bei nem grippalen Infekt) sicherlich nicht zwangsläufig.
Aber wenn jemand tatsächlich an Burnout leidet, "spricht" sich sowas manchmal auch rum.
Oder wenn ein Mitarbeiter (vielleicht auch berufs- oder arbeitsplatzbedingt) an der Bandscheibe leidet, bleibt das den KollegInnen meist nicht verborgen.
Erstellt am 02.07.2013 um 13:24 Uhr von nicoline
pillepalle
schon klar. Anhand solcher "inoffiziellen" Kenntnisse kannst Du aber sicher keine belastbare Erhebung über die Häufigkeit bestimmter Erkrankungen in bestimmten Abteilungen erstellen.
Erstellt am 02.07.2013 um 14:58 Uhr von pillepalleTR
Ok, dann ziehe ich mich auf die Aussage:
"Lasst mal eure Fantasie spielen."
zurück.
Damit ist dem Fragesteller dann sicher geholfen.
Erstellt am 02.07.2013 um 15:43 Uhr von gironimo
Würde mich dennoch interessieren, was Ihr mit dem Zahlenwerk anfangen wollt.
Hat der AG behauptet der Krankenstand sei zu hoch? Dann wäre die Behauptung ja schon Grund, die genauen Zahlen zu fordern.
Oder sorgt Ihr Euch um zu hohe Arbeitsbelastungen? Dann wären die Zahlen allein wenig aussagekräftig - weitere Informationen erforderlich.
Wenn der AG die Statistik anfertigt und für sich nutzt, gibt es keinen Grund, sie dem BR nicht auch zu zeigen. Hat er sie nicht in der Form, wie ihr sie haben wollt, würde ich mir überlegen, ob ich sie fordern sollte. Man kann auch schlafende Hunde wecken.
Erstellt am 02.07.2013 um 16:30 Uhr von nicoline
*Oder sorgt Ihr Euch um zu hohe Arbeitsbelastungen?*
Wo dann doch eine Belastungsanalyse sinnvoll wäre.
Erstellt am 02.07.2013 um 17:22 Uhr von Nubbel
welches system schlägst du zur Erfassung vor?
Erstellt am 02.07.2013 um 17:28 Uhr von nicoline
Erstellt am 02.07.2013 um 17:57 Uhr von Snooker
@gironimo fragt was man mit dem Zahlenwerk anfangen kann:
Ich denke mal das kann ne ganze Menge aussagen denn es sind ja nicht immer nur die nackten Zahlen die betrachtet werden sollen. Wenn der BR anhand des Krankenstandes sieht, dass in einer Abteilung der Krankenstand überdurchschnittlich hoch ist, kann er überprüfen, ob Arbeitssicherheitsbestimmungen eingehalten werden oder andere “Krankmacher” in der Abteilung auftreten. Gehen Aufträge flöten weil ständig MA krank werden und der AG nicht reagiert, kann man sich über die §§ 92a und 92 unterhalten. Weiter kann dies auch quer durch die Urlaubsplanung geben.
Denke man könnte die Liste noch länger machen. Aber fakt ist, der BR ist nach § 80 BetrVG zu informieren wenn der BR dies fordert. Der AG hat es nicht zu entscheiden ob der BR es für erforderlich hält diese Daten zu bekommen.
Erstellt am 02.07.2013 um 20:54 Uhr von Elferrat
Eben, solche Informationen komplettieren insgesamt ein Bild das man sich macht. Ohne, dass man evtl. aus der alleinigen Information schon was baleiten könnte.
Bei uns haben wir trotz fast ausschliesslicher Büroarbeitsplätze und einer Altersstruktur von 25 -55 Jahren (ganz wenig drunter und drüber) eine überdurchschnittlichen Krankenstand.
Als alleiniger bewis für erhöhte psychosoziale Belastung reicht sowas natürlich nicht aus, als Mosaikstein knn eine solche Information aber ganz hilfreich sein.