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Krankenstände

S
Schilla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr lieben im Betriebsrat.Habe da ein Problem.Ich bin die Tage ,auf eine Kollegin zugegangen die immer öfter in der Nachtschicht für 2Tage krank ist.Da mich andere Kollegen darauf angesprochen haben.Also habe ich Sie gefragt ob Sie vielleicht Probleme mit der Nachtschicht hat,da sie immer die Betonung liegt auf immer krank ist.Ihre Antwort lautete Sie hätte die Genehmigung von oberste Stelle dies zu tun wenn Sie sich nicht gut fühlt. Das kann ich jedoch nicht so stehen lassen.Die Krankenstände in unserer Firma sind enorm hoch.Ich denke man sollte da auch nach fragen dürfen ob Sie mit der Nachtschicht Probleme hat.Nun hat Sie sich bei unserer Betriebsrätin über mich beschwert,ob ich das Recht hätte Sie das zu fragen.Unsere BR sagte zu Ihr ich hätte nicht das Recht.Nun weiß ich nicht ob es richtig oder falsch von mir war die Kollegin zu fragen.Ich wäre Euch für eine Antwort dankbar.

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Community-Antworten (6)

K
kainil

07.03.2011 um 07:39 Uhr

Hallo Schilla,

vielleicht hat die Kollegin tatsächlich die Erlaubnis von der GL, weil Sie vielleicht chronisch krank ist,( Zucker, Krebs etc.)? und ihr da nichts von wisst. Desweiteren ist es nicht unsere Aufgabe als BR auf die Krankenstände Einfluss zu nehmen, das ist Aufgabe der Vorgesetzten, und wir kommen da erst ins Boot wenn es der GL zu viel wird. Du hast es sicher gut gemeint, aber solange es von der GL toleriert wird, laß es weiterlaufen

M
Meike

07.03.2011 um 09:13 Uhr

In gewissen Maße ist es schon Aufgabe des BR sich mit den Krankenständen zu befassen. Wenn diese beispielsweise durch schlechte Arbeitsbedingungen hervorgerufen werden. Ich halte die Frage für durchaus berechtigt, sofern sie in die Richtung geht, was kann man tun, damit die Kollegin nicht mehr so häufig krank wird. Allerdings muss der BR dann auch akzeptieren, wenn die Kollegin nichts dazu sagen will (insbesondere wenn es nicht von den Arbeitsbedingungen abhängt).

Ausserdem ergiebt sich potentiell ein Problem für die restlichen Kollegen in Nachtschicht, meist ist es so, dass Krankheiten durch die übrigen Mitarbeiter einfach mit abgedeckt werden müssen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein AG für die Nachtschicht eine Person mehr einplant, da die Kollegin ja krank sein könnte. Allerdings schreibt Schilla dazu nichts.

W
wölfchen

07.03.2011 um 10:04 Uhr

. . . da jedes BRM eigenverantwortlich handelt, bleibt es jedem überlassen, wie er/sie sich verhält. Allerdings würde ich (siehe vorherige postings) das Thema Krankenstand nicht an einer Person festmachen und würde weiterhin den hohen Krankenstand zum Thema einer BR-Sitzung machen, denn nur per BR-Beschluß kann was bewegt werden. Wenn die Frage an die Kollegin in diese Richtung gehen sollte, wäre sie durchaus berechtigt, vor allem, wenn auch alle anderen befragt würden. Sonst bleibt ein bitterer Beigeschmack, als ob der BR jetzt die Drecksarbeit des Arbeitgebers übernehmen möchte . . .

S
Schilla

07.03.2011 um 18:29 Uhr

Ich danke Euch für Eure Antworten.Ihr habt mir sehr weitergeholfen.Es liegt bei der MA nicht am Arbeitsplatz eher daran das Sie jeden Tag 50km einfach fahren muss.Sie ist deswegen (Krankenstand) schon auf mehrere Abteilung versetzt worden,aber eine Besserung scheint nicht in Sicht zu sein.

G
ganther

08.03.2011 um 18:23 Uhr

an dir ist ein Arzt verloren gegangen.... Schön dass du hier Diagnosen stellst. Was soll der Verweis auf die Entfernung? UNterstellst du der Kollegin dass sie die Fahrstrecke in die Beurteilung ihres Wohlbefindens eingehen läßt? Bist schon ein toller BR!

R
rainerw

09.03.2011 um 01:08 Uhr

@Schilla, ohne Dir zu nahe treten zu wollen stelle ich doch erstmal die Frage mit welcher Intension zusammenängend mit welcher Legamitation Du an diese MA ran getreten bist. Als Normaler MA des Betriebes dürfte Dich Tun und Handeln zum einem von andern MA sowie auch der Werks - oder Geschäftsleitung und deren gesetzl. Vertretern kaum etwas angehen. Als gesetzl Vertreter kann man Dich hier aus der Ferne kaum einstufen, denn dann hättest Du ja in den oberen Etagen kaum Nachfragen brauchen, weil Du eingebunden sein hättest müssen. Gehörst Du denoch in irgend einer Weise der Personalabteilung an unterstelle ich mal das bei euch komunikativ was falsch läuft oder aber Du eigenständig gehandelt hast. Im letzeren Fall hoffe ich das Du Dir darüber im klaren bist das Du evtl. leichtfertig mit dem Arbeitsplatz einer Kollegin spielst Ich will damit nicht auf Dir einprügeln, sondern es Dir von allen Seiten beleuchten. Demnach würde ich eine Beschwerde der Arbeitskollegin durchaus als berechtigt ansehen. Das heisst auch Du könntest gegebenfalls als der Gelackmeierte darstehen. Besitzt Du keine Legimitation sich mit der Sache zu befassen kann ich es absolut nicht nachvollziehen das Dir die Verantwortlichen in Personalangelegenheiten eine derartige Auskunft gegeben haben. Also würde auch hier ein Ansatz für den BR bestehen tätig zu werden. Denn diese Aussage wäre dann eine riesen Sauerei. Im Falle das Du berechtigt bist hättest Du Dich erstmal kundig machen sollen ob diese Kollegin nicht vielleicht mit als Schwerbehinderte zählt. Zwei Dinge bitte nicht vermischen. Das eine ist hier die Angelegenheit der Mitarbeiterin und das andere ist der Krankenstand im allgemeinen und die Personalplanung. Bei den beiden zuletzt genannten hat der BR ein Information, bew. Beratungsrecht und erstmal nicht mehr und nicht weniger. Und nur wenn der BR feststellt das das oftmalige fehlen der Mitarbeitern Arbeitsplatzbedingt ist kann der BR selbstständig tätig werden; gegebenfalls mit der Schwerbehindertenvertretung. Ist der Fall aber so wie von Dir benannt, sollte der BR sich lieber da raus halten, denn sonst müsste er womöglich noch einen Betrug des AG und des AN an der Kankenkasse aufdecken. Mein Tipp: Nicht nur das sehen was man sehen will, sondern auch was jedes Tun und Handeln für auswirkungen hat oder haben kann.

Soweit mal wieder was von mir Gruss rainerw

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