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Aushang der Leistungsstatistik im Betrieb. Ist das zulässig?

N
Naspa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, eilt sehr

der Produktionsleiter hat am schw.Brett Statistiken mit Namen der MA ausgehängt und so sieht jeder wie gut oder schlecht der andere ist. Es haben 2 BR mit Ihm und dem Werksleiter gesprochen das das sofort abzuhängen ist. Aber hey keine Chance! Das bleibt so lange hängen bis mehr produziert wird. Die Schichten sollen einen überblick bekommen wo sie stehen. Auch hätten der WL und der PL das Recht die Krankenstände mit Namen versehen auszuhängen. Stimmt das ?

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Community-Antworten (16)

L
Lennepirat

10.05.2006 um 23:02 Uhr

Hallo Naspa ,

zunächst verstößt Euer Werksleiter mal gegen den § 87 Absatz 6 BetrVG . Dort wird dem Betriebsrat klar die Mitbestimmung gesetzlich zugestanden. Außerdem verstößt Euer Werksleiter gegen Datenschutzbestimmungen mit dieser Maßnahme . Datenschutzbeauftragten einschalten wenn vorhanden. Krankenstände gehören in die Personalakte, und diese Akte ist unter Verschluß. Notfalls Einigungsstelle anrufen. Die kann auch nur das Gesetz vertreten , also in dem Fall zu Euren Gunsten entscheiden .

Gruß

Lennepirat

N
Naspa

10.05.2006 um 23:15 Uhr

Danke Lennepirat,

hast mir sehr geholfen. Aber bitte wo finde ich die Einigungsstelle habe zwar schon viel im BetrVG gelesen aber nichts gefunden.

Gruß NASPA

S
sh_9260

10.05.2006 um 23:16 Uhr

@Lennepirat § 87 Absatz 6 BetrVG kann hier wohl nicht helfen oder willst du das schwarze Brett als " technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" bezeichnen ? Eine Statistik kann auch per Hand geführt werden. (Fayence wird Stolz auf mich sein :-)))))))))) )

Datenschutz ist auf jedenfall ein Ansatz. Ich hoffe es finden sich noch mehr Möglichkeiten gegen sowas vorzugehen.

H
häggi

10.05.2006 um 23:29 Uhr

Hallo Naspa,

ich denke auch das die E-Stelle offensichtlich unzuständig ist( und wenn nicht ist Weihnachten bis sie tagt) Hier wäre ein Anwalt zu beauftragen ein Beschlußverfahren einzuleiten, heiß dem Ag per Gericht auftzugeben eine Handlung zu unterlassen. Hilfreich ist eine schrifliche Erklärung der Kolleginnen die nicht wollen das personenbezogene Daten öffentlich ausgehängt werden. Parralel würde ich individual Klage einreichen (Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.)

S
s.f.h.

10.05.2006 um 23:51 Uhr

@ sh_9260 Es genügt, wenn ein Teil des Bewertungsvorganges mittels einer technischen Einrichtung erfolgt. Und eine Statistik zu erstellen wird wahrscheinlich nicht ohne eine solche gehen.

@Naspa Wenn das schwarze Brett das Informationsbrett des BR ist, dann darf da keiner irgendetwas ohne Erlaubnis hinhängen. Irgendwie ist mir da schemenhaft etwas in Erinnerung, ich weiß aber gerade nicht, ob der BR dann ermächtigt ist, sein Informationsbrett zu "säubern".

S
sh_9260

10.05.2006 um 23:58 Uhr

@s.f.h. das ist schon richtig, muss aber bewiesen werden.

S
s.f.h.

11.05.2006 um 00:10 Uhr

@sh_9260

Laut Fitting vollzieht sich Überwachung oder Kontrolle in der Regel in drei Phasen.

  1. Der Ermittlungsphase. Z.B. das Anstempeln auf einen bestimmten Auftrag.
  2. Der Verarbeitungs-, bzw. Auswertphase.
  3. Der Beurteilungs- und Bewertungsphase. Hier wird die Leistung mit anderen verglichen.

Ich glaube kaum, das sich irgendwer ein Großraumbüro leistet, in denen ohne technische Hilfsmittel Statistiken erstellt werden. Da stehen ganz sicher Computer die Zahlen rauswerfen.

S
s.f.h.

11.05.2006 um 00:17 Uhr

Ergänzung

Ich würde dem Betriebsleiter die Komentierung des BetrVG vorlegen und höflich fragen, ob er wirklich weitere Kosten verursachen möchte.

S
sh_9260

11.05.2006 um 00:30 Uhr

@s.f.h. Es ist ja nicht gesagt wie diese Statistik aussieht. sie kann ja auch so aussehen: Hr. XYZ = gute Leistung Hr. abc = schlechte Leistung Fr. uvy = mittlere Leistung

auch eine Statistik

Aber ich gebe dir vollkommen Recht, man muss alles wirklich alles versuchen um eine solche Vorgehensweise zu unterbinden !!!!!

F
Fayence

11.05.2006 um 00:50 Uhr

Hallo Naspa,

eine Veröffentlichung dieser Daten ist unter dem Aspekt "Datenschutz" mehr als fragwürdig und mittlerweile eigentlich aufgrund bereits erfolgter Rechtsprechung obsolet.

Die Veröffentlichung der Daten "Krankheitsstand" ist indatenschutzrechtlicher Hinsicht keinesfalls statthaft, wenn ein Rückschluss auf einzelne Personen gezogen werden kann.

Wenn all diese Daten an´s "Schwarze Brett" gehängt werden, würde ich umgehend einen Rechtsbeistand hinzuziehen und zwar auch als MitarbeiterIn.

Gruß Fayence

K
Kölner

11.05.2006 um 00:54 Uhr

@Fayence Das ist alles?

F
Fayence

11.05.2006 um 00:57 Uhr

@ Kölner

Reicht Dir die Antwort nicht? Dann mutt Du 7273 eingeben!

K
Kölner

11.05.2006 um 00:59 Uhr

Also können diese Daten doch veröffentlicht werden.

F
Fayence

11.05.2006 um 01:11 Uhr

Du bist so doof! Können ja, aber ob im Einverständnis....?

Geh jetzt mal besser schlafen, es ist spät! Zweimal musstest Du Dich heute schon zurücknehmen; glaub mir, es ist besser rosoko! :-))

K
Kölner

11.05.2006 um 01:12 Uhr

Dem Peter sag ich, dass Du seinem Seminarvorschlag Folge leistest...

F
Fayence

11.05.2006 um 01:17 Uhr

Wenn er mich einlädt.. ;-)

Und wehe, wenn ich erst einmal richtig anfange, Dich zu mobben!

Nacht!

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