Erstellt am 10.05.2006 um 21:02 Uhr von Lennepirat
Hallo Naspa ,
zunächst verstößt Euer Werksleiter mal gegen den § 87 Absatz 6 BetrVG .
Dort wird dem Betriebsrat klar die Mitbestimmung gesetzlich zugestanden.
Außerdem verstößt Euer Werksleiter gegen Datenschutzbestimmungen mit dieser Maßnahme . Datenschutzbeauftragten einschalten wenn vorhanden.
Krankenstände gehören in die Personalakte, und diese Akte ist unter Verschluß.
Notfalls Einigungsstelle anrufen. Die kann auch nur das Gesetz vertreten , also in dem Fall zu Euren Gunsten entscheiden .
Gruß
Lennepirat
Erstellt am 10.05.2006 um 21:15 Uhr von Naspa
Danke Lennepirat,
hast mir sehr geholfen. Aber bitte wo finde ich die Einigungsstelle
habe zwar schon viel im BetrVG gelesen aber nichts gefunden.
Gruß
NASPA
Erstellt am 10.05.2006 um 21:16 Uhr von sh_9260
@Lennepirat
§ 87 Absatz 6 BetrVG kann hier wohl nicht helfen oder willst du das schwarze Brett als " technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" bezeichnen ?
Eine Statistik kann auch per Hand geführt werden.
(Fayence wird Stolz auf mich sein :-)))))))))) )
Datenschutz ist auf jedenfall ein Ansatz.
Ich hoffe es finden sich noch mehr Möglichkeiten gegen sowas vorzugehen.
Erstellt am 10.05.2006 um 21:29 Uhr von häggi
Hallo Naspa,
ich denke auch das die E-Stelle offensichtlich unzuständig ist( und wenn nicht ist Weihnachten bis sie tagt)
Hier wäre ein Anwalt zu beauftragen ein Beschlußverfahren einzuleiten, heiß dem Ag per Gericht auftzugeben eine Handlung zu unterlassen. Hilfreich ist eine schrifliche Erklärung der Kolleginnen die nicht wollen das personenbezogene Daten öffentlich ausgehängt werden. Parralel würde ich individual Klage einreichen (Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.)
Erstellt am 10.05.2006 um 21:51 Uhr von s.f.h.
@ sh_9260
Es genügt, wenn ein Teil des Bewertungsvorganges mittels einer technischen Einrichtung erfolgt. Und eine Statistik zu erstellen wird wahrscheinlich nicht ohne eine solche gehen.
@Naspa
Wenn das schwarze Brett das Informationsbrett des BR ist, dann darf da keiner irgendetwas ohne Erlaubnis hinhängen. Irgendwie ist mir da schemenhaft etwas in Erinnerung, ich weiß aber gerade nicht, ob der BR dann ermächtigt ist, sein Informationsbrett zu "säubern".
Erstellt am 10.05.2006 um 21:58 Uhr von sh_9260
@s.f.h.
das ist schon richtig, muss aber bewiesen werden.
Erstellt am 10.05.2006 um 22:10 Uhr von s.f.h.
@sh_9260
Laut Fitting vollzieht sich Überwachung oder Kontrolle in der Regel in drei Phasen.
1. Der Ermittlungsphase. Z.B. das Anstempeln auf einen bestimmten Auftrag.
2. Der Verarbeitungs-, bzw. Auswertphase.
3. Der Beurteilungs- und Bewertungsphase. Hier wird die Leistung mit anderen verglichen.
Ich glaube kaum, das sich irgendwer ein Großraumbüro leistet, in denen ohne technische Hilfsmittel Statistiken erstellt werden. Da stehen ganz sicher Computer die Zahlen rauswerfen.
Erstellt am 10.05.2006 um 22:17 Uhr von s.f.h.
Ergänzung
Ich würde dem Betriebsleiter die Komentierung des BetrVG vorlegen und höflich fragen, ob er wirklich weitere Kosten verursachen möchte.
Erstellt am 10.05.2006 um 22:30 Uhr von sh_9260
@s.f.h.
Es ist ja nicht gesagt wie diese Statistik aussieht.
sie kann ja auch so aussehen:
Hr. XYZ = gute Leistung
Hr. abc = schlechte Leistung
Fr. uvy = mittlere Leistung
auch eine Statistik
Aber ich gebe dir vollkommen Recht, man muss alles wirklich alles versuchen um eine solche Vorgehensweise zu unterbinden !!!!!
Erstellt am 10.05.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
Hallo Naspa,
eine Veröffentlichung dieser Daten ist unter dem Aspekt "Datenschutz" mehr als fragwürdig und mittlerweile eigentlich aufgrund bereits erfolgter Rechtsprechung obsolet.
Die Veröffentlichung der Daten "Krankheitsstand" ist indatenschutzrechtlicher Hinsicht keinesfalls statthaft, wenn ein Rückschluss auf einzelne Personen gezogen werden kann.
Wenn all diese Daten an´s "Schwarze Brett" gehängt werden, würde ich umgehend einen Rechtsbeistand hinzuziehen und zwar auch als MitarbeiterIn.
Gruß
Fayence
Erstellt am 10.05.2006 um 22:54 Uhr von Kölner
Erstellt am 10.05.2006 um 22:57 Uhr von Fayence
@ Kölner
Reicht Dir die Antwort nicht? Dann mutt Du 7273 eingeben!
Erstellt am 10.05.2006 um 22:59 Uhr von Kölner
Also können diese Daten doch veröffentlicht werden.
Erstellt am 10.05.2006 um 23:11 Uhr von Fayence
Du bist so doof! Können ja, aber ob im Einverständnis....?
Geh jetzt mal besser schlafen, es ist spät! Zweimal musstest Du Dich heute schon zurücknehmen; glaub mir, es ist besser rosoko! :-))
Erstellt am 10.05.2006 um 23:12 Uhr von Kölner
Dem Peter sag ich, dass Du seinem Seminarvorschlag Folge leistest...
Erstellt am 10.05.2006 um 23:17 Uhr von Fayence
Wenn er mich einlädt.. ;-)
Und wehe, wenn ich erst einmal richtig anfange, Dich zu mobben!
Nacht!