Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Eine unserer Betriebsratsmitglieder ist im Mutterschutz. Im anschließenden Erziehungsurlaub wird sie ihre Betriebsratstätigkeit wieder aufnehmen.
Jetzt sind wir aber während des Mutterschutzes nur noch 4 Mitglieder. Während dieser Zeit darf sie ihr Amt ja nicht ausüben oder liege ich da falsch?
Nachrücker haben wir keine mehr. Es gibt noch einen Kollegen, der nicht nachrücken wollte, aber evtl. nun bereit wäre das Amt für die Zeit des Mutterschutzes auszuüben.
Für eine rasceh Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Freundliche Grüße