Gleichstellung
Moin moin.
Momentan haben wir als BR mit folgendem Thema zu „kämpfen“: vor 2 Wochen hat ein Kollege aus der Produktion einen freien Tag beantragt, welcher auch genehmigt wurde. Da seine Abteilung jedoch an dem Tag nicht gearbeitet hat, wurde der freie Tag kurzfristig von der GL abgesagt. Infolgedessen haben seine Kollegen den Tag bezahlt bekommen und ihm wurden die Stunden aus dem Überstundenkonto abgezogen. GL meinte damit, dass er im Voraus den Tag als Frei genehmigt bekommen hat. Hat die GL recht? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß, Mamoulian.
Community-Antworten (7)
01.07.2013 um 22:53 Uhr
Freier Tag abgesagt, was denn nun, hatte er frei oder nicht? Wenn er Gleitzeitkonto Frei beantragt hat und frei hatte, hatver die A-Karte gezogen. Gleiches gilt, wenn man Überstundenabbau/frei beantrgt hat und genehmigt bekommt und dann krank wird. Auch dann hat man diese Karte.
02.07.2013 um 07:11 Uhr
Die Abteilung konnte-durfte nicht mehr arbeiten, da keinen Schichtmeister zu Verfügung. Es war ein regulären Arbeitstag. Der Kollege hat als einzigen ein freien Tag (aus seinen Überstundenkonto) beantragt. "Gleiches gilt, wenn man Überstundenabbau/frei beantrgt hat und genehmigt bekommt und dann krank wird. Auch dann hat man diese Karte." - hier muss ich dich widersprechen: wenn man krank ist und vorher Urlaub oder Gleichstunden oder Überstunden beantragt und genehmigt bekommt dann werden die stunden werden NIE abgezogen.
Gruß, Mamoulian.
02.07.2013 um 09:21 Uhr
GL hat recht. Was den zweiten Teil der "A-Karte" angeht - bei Urlaub und krank hast du recht (§9 BUrlG), bei Abgeltung (Überstundenfrei oder wie auch immer es bei euch heißt) und krank liegst du daneben. Du packst es zwar schön in einen Satz, dennoch hat das Eine mit dem Anderen nix zu tun. Und das die Kollegen den Tag bezahlt bekommen haben liegt an §615 BGB
02.07.2013 um 18:20 Uhr
Danke für die Antworten. Ein bitteres Geschmack bleibt für uns nur, dass als der MA mitbekommen hat, dass doch nicht gearbeitet wird, wollte er 2 Tage davor gleich der Urlaubsschein zurückziehen. Die Antwort d. Vorgesetzten war, dass zu spät wäre und schon alles in System eingetragen wäre. Für uns als BR ist nur eine Frage d. Fairness von der GL Seite aus.
02.07.2013 um 23:29 Uhr
Mamoulian, es wurde ja schon auf den sehr großen Unterschied von krank im Urlaub und Überstundenfrei hingewiesen. Du findest auch Urteile dazu.
03.07.2013 um 09:47 Uhr
öhm, ob es Sinn macht, darauf hinzuweisen, dass es dem TE gar nicht um krank bei Überstundenabgeltung geht? Ich meine, auch ich habe das nur gerade gerückt, weil du es ungefragt ins Spiel gebracht hast und der TE darauf eingegangen ist
03.07.2013 um 11:05 Uhr
Ja, danke @kulum für die Bestätigung - es geht nicht darum, ob Krankheit oder nicht. Ich wollte auch von der Gesetzgrundlage her wissen, ob den einzelnen MA ein Unrecht getan ist gegenüber seinen anderen Kollegen. Immer hin, 2 Tage vorher wollte er sein Urlaubschein zurückziehen, sodass die Gutstunden-Urlaubstag nicht verloren gehen. Das seine Kollegen nach §615 BGB den Tag bezahlt bekommen, ist außer Frage und auch richtig so. Hätte sein können, dass jemand von Euch – netterweise – mir genau erklärt, bzw. Urteile nennt warum einer „Pech“ hat, nur weil ein Tag Urlaub eingereicht hat. Abgesehen davon, dass die Aussage der GL „wäre zu spät, wegen System – bla bla“ ist sowieso, in meine Augen ziemlich unfair. Danke noch mal für die Antworten, mamoulian.
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