Erstellt am 01.07.2013 um 20:25 Uhr von Kölner
@sabrinesab
Der darf. Trotz elternzeit...
Aber mal nebenbei: Bist du im WV? Hattet ihr eine Schulung?
Erstellt am 01.07.2013 um 20:47 Uhr von Snooker
@Kölner
Du bringst mir ganz aus der Fassung, menno :-)
Wahlvorstand.... Schulung....... alles jetzt wo die Wahl erst in 2 Jahren statt finden soll.
Wobei ich immer noch Grübel warum Wahlen 2015 ???????
Erstellt am 01.07.2013 um 21:01 Uhr von mitleserinnenn
Wenn er gewählt wird darf er sogar das Mandat wahrnehmen. Auch wenn er in der Zeit nicht in der Firma arbeiter. Der AG muss dann die Fahrtkosten zahlen. .......Betriebsratstätigkeit/Fahrtkosten/Elternzeit BetrVG §§ 24, 25 Abs. 1 Satz 2, §§ 40, 78 Betriebsratsmitglieder, die während der Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit an Betriebsratssitzungen teilnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Dabei ist die für den Arbeitgeber günstigste Beförderungsform zu wählen. (Leitsätze der Redaktion) BAG, Beschluß vom 25.05.2005 ? 7 ABR 45/04 ........ www.leinemann.org/hefte_05/200510/04.pdf
Erstellt am 01.07.2013 um 21:38 Uhr von Nubbel
snooker, wie kommst du auf : wahl in zwei jahren?
Erstellt am 01.07.2013 um 21:49 Uhr von Snooker
@Nubbel
Nu lese ich es auch...in den 2 Jahren. tiefknicksundverbeug. :-)
Erstellt am 02.07.2013 um 07:49 Uhr von Tanzbär
@mitleserinnenn:
Du hast vollkommen recht, aber eine Antwort auf seine Frage war das nicht!
Kölner hatte schon alles gesagt ...