Wer darf in den Betriebsrat
Ein Kollege hat 2 Jahre Kinder urlaub. In den 2 Jahren findet eine BR- Wahl statt. Darf der Kollege sich aufstellen lassen, obwohl er zur Zeit der Wahl noch im Erziehuhgsjahr ist?
Community-Antworten (6)
02.07.2013 um 09:49 Uhr
@mitleserinnenn: Du hast vollkommen recht, aber eine Antwort auf seine Frage war das nicht! Kölner hatte schon alles gesagt ...
01.07.2013 um 22:25 Uhr
@sabrinesab Der darf. Trotz elternzeit... Aber mal nebenbei: Bist du im WV? Hattet ihr eine Schulung?
01.07.2013 um 22:47 Uhr
@Kölner Du bringst mir ganz aus der Fassung, menno :-) Wahlvorstand.... Schulung....... alles jetzt wo die Wahl erst in 2 Jahren statt finden soll. Wobei ich immer noch Grübel warum Wahlen 2015 ???????
01.07.2013 um 23:01 Uhr
Wenn er gewählt wird darf er sogar das Mandat wahrnehmen. Auch wenn er in der Zeit nicht in der Firma arbeiter. Der AG muss dann die Fahrtkosten zahlen. .......Betriebsratstätigkeit/Fahrtkosten/Elternzeit BetrVG §§ 24, 25 Abs. 1 Satz 2, §§ 40, 78 Betriebsratsmitglieder, die während der Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit an Betriebsratssitzungen teilnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Dabei ist die für den Arbeitgeber günstigste Beförderungsform zu wählen. (Leitsätze der Redaktion) BAG, Beschluß vom 25.05.2005 ? 7 ABR 45/04 ........ www.leinemann.org/hefte_05/200510/04.pdf
01.07.2013 um 23:38 Uhr
snooker, wie kommst du auf : wahl in zwei jahren?
01.07.2013 um 23:49 Uhr
@Nubbel Nu lese ich es auch...in den 2 Jahren. tiefknicksundverbeug. :-)
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