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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erfüllung der Minderheitenquote - wer lost um den Sitz im BR?

F
Falke
Nov 2016 bearbeitet

Im Moment spielen wir für unsere anstehende Betriebsratswahl als Listenwahl einige Fallbeispiele durch und sind bei der EDV-unterstützen Ergebnisauswertung auf einen unklaren Fall bezüglich der Erfüllung der Minderheitenplätze im neu gewählten Betriebsrat gestoßen.

Die Situation und das fiktive Wahlergebnis stellen sich wie folgt dar:

  • Mitarbeiteranzahl: 90, davon 55 Männer und 35 Frauen.
  • Zu wählender Betriebsrat: 5 Mitglieder, darunter 2 Frauen.
  • 2 Listen treten zur Wahl an, beide Listen enthalten Frauen auf unterschiedlichen Listenplätzen.
  • Nach Auswertung der Stimmen und Ausrechnung der Höchstzahlen erhalten der 4. und 5. Platz für den neuen Betriebsrat die gleiche Höchstzahl und würden somit beide Mitglied des neuen Betriebsrats werden. Die beiden Plätze werden hierbei von Männern der beiden Listen besetzt.
  • Da unter den neu gewählten Betriebsräten jedoch nur eine Frau ist, wird die "Minderheitenquote" der Frauen nicht erfüllt, so dass einer der beiden Männer seinen gewonnenen Betriebsratsplatz an die nächstbeste Frau in seiner Liste abgeben muss. Aber wer?

Gemäß dem bekannten Programm "Wahlhelfer" des W.A.F. rückt automatisch für den Mann der Liste, die noch keine Frau im Betriebsrat hat, die Frau dieser Liste nach, so dass die beiden Frauenplätze aus beiden Listen besetzt werden. Andere Software-Unterstützungen zur Betriebsratswahl geben für diesen Fall einen "Losentscheid" an. Aber wer lost in diesem Fall um den 4. und 5. Betriebsratsplatz? Die Männer oder die beiden nachrückenden Frauen?

Wer kann diese knifflige Frage zum o. g. fiktiven Wahlausgang beantworten bzw. welche Software hat die richtige Lösung? Und wo sind die entsprechenden Paragraphen in der WO oder im BetrVG zu finden?

5.35403

Community-Antworten (3)

V
viktor

17.10.2005 um 16:23 Uhr

wenn ich den Kommentar zum BetrVG (z.B. Däubler zu § 9WO) richtig interprätiere, sollte man das d'Hondtsche Teilungsverfahren weiterführen, bis bei den beiden Listen eine Frau steht. Die mit der höheren Höchstzahl ersetzt den Mann auf deren Liste. Erst wenn an dieser Stelle beide die gleiche Höchstzahl haben würde das Los entscheiden.

Aber vielleicht ließt das auch einer anders.

T
thomas

17.10.2005 um 19:22 Uhr

Hallo Falke,

der Fall, den du beschreibst ist in der Tat knifflig. Damit diese Frage richtig beantwortet werden kann, muss festehen, wieviele Stimmen auf welche Liste entfallen und wieviele Frauen auf welcher Liste an welchem Listenplatz aufgeführt sind.

Wenn der Losentscheid ergibt, der 4.BR Sitz fällt auf die Liste 2 so erhält der Mann (mit derselben Höchstzahl wie der Mann auf Liste 1) der Liste 2 den 4. BR-Sitz.

Der 5. BR Sitz fällt dann auf die Liste 1. Das wäre zunächst wieder ein Mann. Da dann aber wie du schreibst das Geschlecht in der Minderheit dann nicht ausreichend berücksichtigt wäre, muss dieser Mann aus Liste 1 seinen Platz/BR-Sitz an die nach ihm nächstfolgende Frau auf der Liste 1abgeben.

Wenn der Losentscheid ergibt, der 4.BR-Sitz fällt auf die Liste 1, so erhält der Mann aus Liste 1 den 4.BR-Sitz. Der 5. BR-Sitz fällt dann auf die Liste 2. Da dieser Platz wie du schreibst auch von einem Mann besetzt ist, müsste dieser Mann seinen Platz zugunsten der nächstfolgenden Frau auf der Liste 2 abgeben, da sonst das Geschlecht in der Minderheit nicht ausreichend berücksichtigt wäre.

SOISSES
S o i s s e s

18.10.2005 um 23:06 Uhr

Durch einen Fehler in der Forumssoftware ist der Hinweis auf die mangelhafte Qualität der W.A.F. Software leider gelöscht worden.

Thomas hat die Übungsaufgabe richtig gelöst!

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