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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

einsicht in die Personalzeiten durch die Personalentwicklung

M
masiba18
Jan 2018 bearbeitet

wir haben bei uns im Betrieb Gleitzeit inkl. Arbeitszeitkonto, wer darf neben dem AG in die Arbeitszeiten schauen? Personalabteilung, Personalentwicklung, Abteilungsleiter und/oder der BR? muss es dafür eine Betriebsvereinbarung geben wer Einsicht hat und wer nicht? wir haben aktuell keine BV darüber. Kann dann der AG eigenständig bestimmen wer reinschauen darf und wer nicht? Danke für die Hilfe

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Community-Antworten (3)

G
ganther

20.12.2017 um 12:42 Uhr

wenn es keine BV gibt dann hat der AG bei den Einsichtsrechten solcher Daten das BDSG zu beachten. Danach muss es einen legitimen Zweck geben das jemand auf solche Daten zugreift. Und nun merkst Du schon selber: da kann man als AG in viele Richtungen gut argumentieren.

Daher unbedingt eine BV erarbeiten und die Zugriffsrechte und Zugriffszwecke unbedingt regeln

S
stehipp

20.12.2017 um 13:07 Uhr

Stimme Ganther zu. BV absolut sinnvoll.

Bei uns darf AG, PERS, direkter Vorgesetzter,BR,und natürlich der Mitarbeiter selber.

B
basilica

20.12.2017 um 21:25 Uhr

..."ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über die exakten Arbeitszeiten der Belegschaft zu geben, soweit dessen Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG dies erfordert"... LAG Köln · Beschluss vom 7. Mai 2008 · Az. 3 TaBV 85/07

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