Erstellt am 01.07.2013 um 16:03 Uhr von arkalus
Hallo,
das geht so nicht.
Ihr könntet aber einen Antrag gem. § 23 BetrVg ( Verletzung gesetzlicher Pflichten) beim Arbeitsgericht stellen, um das Mitglied aus dem BR entfernen zu lassen.
Ob die Umstände soetwas rechtfertigen, kann ich aber nicht beurteilen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
Erstellt am 02.07.2013 um 07:52 Uhr von Tanzbär
Ihr könnt euch nicht gegenseitig ausschließen.
Vorschlag: Mal ein klärendes Gespräch im Gremium. Lasst ruhig die Fetzen fliegen, das reinigt die Atmosphäre und dann zurück zur Tagesordnung.