Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes wegen Beleidigung gegenüber dem BRV u. dessen Stellvertreter über das Intranet
Eines unserer BR-Mitglieder schließt seit längerem un unserem Betriebsrat immer wieder quer. Es äußerrt sich zwar nie während der Anwesenheit der beleidigten BR-Mitglieder über diese, aber wiederholt wenn diese abwesend sind und auch, wenn der BR-Vorsitzende es ermahnt dieses zu unterlassen. Jetzt hat es den BR-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter über unser Intranet direkt beleidigt. Unsere Frage: können wir dieses BR-Mitglied von unseren Betriebsratssitzungen ausschließen, auch für alle künftigen BR-Sitzungen bis es sich schriftlich bei den beleidigten Personen entschuldigt hat. Wir sehen dieses als vorbeugende Maßnahme; sodaß es beim nächsten Mal zu einem Antrag auf einem Ausschluss per Arbeitsgericht kommen wird. Kann dieses als Tagesordnungspunkt auf eine Einladung zur Betriebsratssitzung gesetzt werden? Wir wären um eine schnelle Antwort dankbar.
Community-Antworten (6)
21.02.2011 um 15:17 Uhr
Nein, du darfst nicht teilnehmen, weil wir es nicht wollen. Gibt es nicht! Nur per Gerichtsverfahren
21.02.2011 um 15:53 Uhr
Wie der Troll schon schreibt, das geht gar nicht. Das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen, ergibt sich aus dem Mandat, das diese Person inne hat. Solange sie ein BRM ist, hat sie alle Rechte und der Rest des Gremiums, insbesondere der BRV (bei den Ladungen zu den Sitzungen), hat diese Rechte zu beachten und zu wahren. Würdet ihr jetzt, wie beschrieben, dieses BRM von den Sitzungen ausschliessen, dann sind alle Beschlüsse, die ihr in diesen Sitzungen fasst, nichtig. Und wenn dieses BRM schon querschiesst, was glaubt ihr, was dann erst los ist.
Also, ermahnen, ansonsten ein Gerichtsverfahren nach § 23 BetrVG
21.02.2011 um 16:08 Uhr
@ Ulrik Was habe ich wohl geschrieben???? Bitte bis zum Ende lesen... Ich schreibe ja nur, dass es nur per Gerichtsverfahren möglich ist jemanden vom BR auszuschließen.
21.02.2011 um 17:18 Uhr
@Forentroll Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe Dir doch beigepflichtet?! Ich habe nur noch auf den Aspekt mit den nichtigen Beschlüssen hinweisen wollen.
Oder ist der Satz "Das geht gar nicht" falsch bei Dir angekommen??
:-)
21.02.2011 um 17:35 Uhr
,Wie der Troll schon schreibt,' < das ist ein Komma
21.02.2011 um 17:37 Uhr
Eben. Ok, verbesserte Version: So, wie der Troll es bereits geschrieben hat, ein Ausschliessen vom Amt geht nicht.
Sorry für das Missverständnis
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