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Aufgaben des GBR bei Streit zw. den BR

D
DABNF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir gründen gerade eine GBR. was heißt:".... für Angelegenheiten zuständig, die das gesamte Untenehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch einzelne BR innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können" Wenn ein BR sagt das Thema machen wir selbst weil wir das anhandeln können und der ander BR sagt, dass ist ein GBR Thema. Was nun?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

01.07.2013 um 15:18 Uhr

@danbf Dann prüft der GBR ob es im Sinne des Gesetzes bei ihm originär und unternehmensweit besser aufgehoben ist oder eben nicht. Je mehr die örtlichen BRs Regelungen treffen können, desto besser.

G
gironimo

01.07.2013 um 16:04 Uhr

" ...und nicht durch einzelne BR innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können" ist doch eigentlich eindeutig. Wenn der BR nicht kann ist der GBR am Zuge.

Es geht eben um betriebsübergreifende Themen, die der GBR zu behandeln hat. Alternativ kann ein BR auch den GBR beauftragen, ein Thema zu behandeln.

S
Snooker

01.07.2013 um 16:05 Uhr

Kölners Antwort trifft es schon auf den Kopf. Eine weitere Möglichkeit wäre noch das der GBR über das Thema eine Rahmen BV abschliesst und den einzelnen Gremien das inhaltliche selber regeln lässt.

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