Verschmelzung zur SE ohne Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
Hallo zusammen,
am vergangenen Freitag eröffnete die GF dem BR, dass sich der eine Geschäftsbereich der SE -Holding, unter deren Dach wir uns befinden, ebenfalls zur SE wandelt. Aus die Anfrage, was das nun für uns bedeutet, kam die Antwort, dass sich rein gar nichts ändert. Nun lesen wir aber, dass wir eigentlich daran hätten beteiligt werden müssen. Ich weiß nicht, welche Auswirkung so eine Verschmelzung hat.
Hat jemand von euch Erfahrung mit SE Gründungen und der Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen?
Nicht, dass wir unsere irgendwann Daseinsberechtigung verlieren...
Community-Antworten (2)
01.07.2013 um 13:43 Uhr
Hallo brberlin
ich würde euch empfehlen schnellstens mit eine Schulung mit einem Anwalt oder eine Beratung mit einem Erfahrenen anwalt unternehmen.
desweiteren, wenn es einen GBR/KBR use gibt auch mit denen sprechen.
01.07.2013 um 13:57 Uhr
Da liegt der Hund begraben, wir haben weder einen KBR noch einen GBR... wir sind der einzige BR im Unternehmen...
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