Erstellt am 30.06.2013 um 20:37 Uhr von Hartmut
Hallo Einzelhandel, ich habe deine Frage noch nicht ganz verstanden. Darum kann ich sie dir leider noch nicht wirklich beantworten.
Was meinst du mit "mehr als 3 Personen"? Mehr als 3 Personen im BR, oder mehr als 3 Personen im WV?
Und was meinst du mit "den Wahlvorstand leiten"? Das macht ja _immer_ nur eine Person, nämlich der WV-Vorsitzende. Ganz egal, wie groß der BR ist oder der WV.
Erstellt am 01.07.2013 um 07:26 Uhr von Tanzbär
So, wie der komplette Wahlvorstand festgelegt wird, so wird auch der Vorsitzende vom BR bestimmt. Das kann auch nach Nase gehen, der BR ist da im Rahmen des Gesetzes in seinen Handlungen frei. ;-))
Selbstverständlich schaut man schon, dass vielleicht Erfahrung im Spiel ist, man spricht vielleicht auch mit den Leuten vorher und wägt gewisse Risiken ab.
Erstellt am 01.07.2013 um 08:53 Uhr von gironimo
wie Tanzbär schon schreibt. Der BR entscheidet per Beschluß, wen er als Wahlvorstand benennt. Er benennt auch die Person von den Wahlvorstandsmitgliedern, die den Vorsitz übernimmt,
Wenn Ihr mehr Interessenten habt, solltet Ihr das dazu nutzen, auch Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand zu benennen. Dann wird es nicht eng, wenn einer mal ausfällt.