Zwei Abmahnungen für einen Vorfall
Darf man für einen Vorfall zwei abmahnungen erteilen ? Wir haben seit kurzem Rauchverbot auf dem Betriebsgelände der MA hat zum Rauchen das Betriebsgelände verlassen darauf soll er eine Abmahnung für das Verlassen des Betriebsgeländes und eine für das Rauchen bekommen ist das zulässig?
Community-Antworten (7)
30.06.2013 um 16:48 Uhr
Das sind 2 Vorfälle, wobei aber nur der erste, dass Verlassen des Arbeitsplatzes/ Betriebsgelände abgemahnt werden kann. Denn was ein AN außerhalb macht geht erst einmal den AG nichts an. Weiter muss der AG diese Zeit nicht vergüten.
30.06.2013 um 17:59 Uhr
Habt Ihr dennmit dem Arbeitgeber im Zuge der Mitbestimmung nicht darüber gesprochen, wo und wie Raucher rauchen können?
Das sollte der BR nachholen.
30.06.2013 um 21:30 Uhr
FrankyHB Wurde das Betriebsgelände während der Arbeitszeit verlassen oder in seiner Pause? Während der Arbeitszeit, dürfte eine Abmahnung für das Verlassen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt sein. In seiner Pause, ist eine Abmahnung für das Verlassen des Betriebsgelände und für das Rauchen, nichtig.
30.06.2013 um 21:59 Uhr
Hallo, verlassen aber nur in.unbezahlten Pausen
30.06.2013 um 22:54 Uhr
Eine Abmahnung ist nichts anderes als die Warnung vor schweren Konsequenzen im Wiederholungsfall. Bei der Rauch-Abmahnung droht also der AG dem Mitarbeiter mit schweren Konsequenzen, falls der nochmal außerhalb (!!) des Betriebsgeländes raucht, sagen wir im Urlaub auf Mallorca. Das ist natürlich Schwachsinn.
Ansonsten bin ich voll bei gironimo: Die Sache schreit nach einer BV! Hier kann man doch wunderbar argumentieren: "Lieber AG, aus gegebenem Anlass ..."
01.07.2013 um 03:01 Uhr
Nur das es sich bei dem MA um einen leiharbeiter handelt und er abgemeldet werden soll :(
01.07.2013 um 13:12 Uhr
Grundsätzlich ist es völlig richtig und auch zu empfehlen, mehrere Abmahnungen auszusprechen, wenn mehrere Fehlverhalten vorliegen. Anderenfalls läuft der Arbeitgeber nämlich Gefahr, dass wegen eines einzelnen unrichtigen Punktes die ganze Abmahnung zusammenbricht.
Allerdings bin ich hier der Auffassung, dass die zweite Abmahnung unsinnig ist. Zwar kann das Verlassen des Firmengeländes (möglicherweise) abgmeahnt werden, aber nicht das Rauchen außerhalb des Firmengeländes.
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