Erstellt am 30.06.2013 um 08:22 Uhr von gironimo
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Um nur den Redner in Groß an die Wand zu projektieren, bnraucht man sicherlich kein Filmteasm und Ihr werdet dsocj hoffentlich nicht einen Mitschnitt anfertigen.
Im Übrigen, der Rechenschaftsbericht des BR wird durch das große Bild nicht besser oder schlechter. Und wie stellt Ijhr sicjher, dass jemand der nicht vor die Kamera will zu seinem Recht kommt?
Ich habe da so meine Zweifel.
Erstellt am 30.06.2013 um 18:35 Uhr von ganther
ob der AG die Kosten tragen muss hängt von der Erforderlichkeit ab. Bei der Erforderlichkeit ist der Maßstab nicht die Nützlichkeit sondern die tatsächliche Notwendigkeit... und Leute da tue ich mir jetzt bei Euch echt schwer. Bei uns in der Gegend gibt es Bundesliga Eishockeyy und Basketball. Beide Sachen haben sicher mehr Besuche alls Eure BV und ich habe noch nie Beschwerden gehabt, dass man die Spiele nicht sehen kann. Ihr seid wohl schon sehr vom AG verwöhnt. Wenn ich nach einem Regiseur fragen würde, würde mir der AG sonst was zeigen und die Kollegen würden fragen ob wir nun das Geld verpulvern wollen. Denkt mal an Eure Wirkung in die Betriebsöffentlichkeit wenn ihr bei dem Thema jammert
Erstellt am 30.06.2013 um 19:46 Uhr von Hoppel
@ verdilandfrau
Bei einem solchen Großveranstaltung halte ich den Anspruch einer Übertragung der Podiumsteilnehmer auf eine Großbildleinwand für gerechtfertigt.
Ich kenne es so, dass die gesamte Technik inkl. Kamera und Ton durch eine beauftragte Eventagentur sicher gestellt wird.
Ihr solltet umgehend einen Anwalt kontaktieren!
Erstellt am 01.07.2013 um 13:32 Uhr von ganther
@Hoppel
ich denke auch du verwechselst hier nützlich und erforderlich... und der AG hat eben nur die erforderlichen Kosten zu tragen