Wir sind ein Betrieb mit mehr als 4500 Kollegen. Am Donnerstag ist Betriebsversammlung in einer natürlich recht großen Halle. Der AG hat bislang immer die Kameraausstattung mit Kameramann und Regiseur bezahlt. Dies will er nun nicht mehr.

Haben wir da nicht einen Anspruch? So kann man uns doch gar nicht mehr richtig sehen. Neben der Bühne war immer eine Leinwand. Da konnte man uns dann in Großaufnahme sehen. Auch bei Fragen aus dem Publikum war es toll dass man die Leute aus der Nähe betrachten konnte. Es geht doch die Emotion mit Mimik und Gestik verloren. Ich will diese Schwe... nicht hinnehmen. Eine einstweilige Klage vor dem Arbeitsgericht wird doch wohl sicher durchgehen, oder? Wie seht ihr das?