Kamera bei Betriebsversammlung
Wir sind ein Betrieb mit mehr als 4500 Kollegen. Am Donnerstag ist Betriebsversammlung in einer natürlich recht großen Halle. Der AG hat bislang immer die Kameraausstattung mit Kameramann und Regiseur bezahlt. Dies will er nun nicht mehr.
Haben wir da nicht einen Anspruch? So kann man uns doch gar nicht mehr richtig sehen. Neben der Bühne war immer eine Leinwand. Da konnte man uns dann in Großaufnahme sehen. Auch bei Fragen aus dem Publikum war es toll dass man die Leute aus der Nähe betrachten konnte. Es geht doch die Emotion mit Mimik und Gestik verloren. Ich will diese Schwe... nicht hinnehmen. Eine einstweilige Klage vor dem Arbeitsgericht wird doch wohl sicher durchgehen, oder? Wie seht ihr das?
Community-Antworten (4)
30.06.2013 um 10:22 Uhr
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Um nur den Redner in Groß an die Wand zu projektieren, bnraucht man sicherlich kein Filmteasm und Ihr werdet dsocj hoffentlich nicht einen Mitschnitt anfertigen.
Im Übrigen, der Rechenschaftsbericht des BR wird durch das große Bild nicht besser oder schlechter. Und wie stellt Ijhr sicjher, dass jemand der nicht vor die Kamera will zu seinem Recht kommt?
Ich habe da so meine Zweifel.
30.06.2013 um 20:35 Uhr
ob der AG die Kosten tragen muss hängt von der Erforderlichkeit ab. Bei der Erforderlichkeit ist der Maßstab nicht die Nützlichkeit sondern die tatsächliche Notwendigkeit... und Leute da tue ich mir jetzt bei Euch echt schwer. Bei uns in der Gegend gibt es Bundesliga Eishockeyy und Basketball. Beide Sachen haben sicher mehr Besuche alls Eure BV und ich habe noch nie Beschwerden gehabt, dass man die Spiele nicht sehen kann. Ihr seid wohl schon sehr vom AG verwöhnt. Wenn ich nach einem Regiseur fragen würde, würde mir der AG sonst was zeigen und die Kollegen würden fragen ob wir nun das Geld verpulvern wollen. Denkt mal an Eure Wirkung in die Betriebsöffentlichkeit wenn ihr bei dem Thema jammert
30.06.2013 um 21:46 Uhr
@ verdilandfrau
Bei einem solchen Großveranstaltung halte ich den Anspruch einer Übertragung der Podiumsteilnehmer auf eine Großbildleinwand für gerechtfertigt.
Ich kenne es so, dass die gesamte Technik inkl. Kamera und Ton durch eine beauftragte Eventagentur sicher gestellt wird.
Ihr solltet umgehend einen Anwalt kontaktieren!
01.07.2013 um 15:32 Uhr
@Hoppel
ich denke auch du verwechselst hier nützlich und erforderlich... und der AG hat eben nur die erforderlichen Kosten zu tragen
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