Erstellt am 28.06.2013 um 11:27 Uhr von petrus
Wie Du schon festgestellt hast, gibt es Terminsachen auf der Agenda - da eilt es also immer...
Thema durch. Sitzung findet statt - notfalls eben nur zu dem einen TOP.
Erstellt am 28.06.2013 um 11:33 Uhr von mitleserinnenn
Rate doch einmal den BR Koll, das BetrVG zu lesen §§ 29 ff. Also alles richtig. Was haben die BR Koll gegen die Einladung, welche richtig war, des EBRM.?
Erstellt am 28.06.2013 um 11:36 Uhr von nicoline
Hallo FranziB
*Meine BR-Mitglieder haben sich darüber geärgert, dass ich sie vorher nicht gefragt habe und die Alternative dass wir die Sitzung hätten absagen können nicht gestellt habe.*
Schaun wir doch mal, was das Gesetz sagt:
§ 29 BetrVG Einberufung der Sitzungen
2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
Und daraus ergibt sich: "hat zu laden" => Mussvorschrift. Es steht nichts davon, dass das Ausfallenlassen der Sitzung eine Alternative wäre.
Erstellt am 28.06.2013 um 11:37 Uhr von Watschenbaum
"Ich möchte nicht bewußt Sitzungen absagen, um keine EBR einzuladen zu müssen."
ganz richtig
dafür sind Ersatzmitglieder da, um ordentliche Mitglieder zu vertreten
solchen Ansichten, wie von deinen Gremiumsmitgliedern geäußert, sollte man gleich zu Beginn mit aller Entschiedenheit entgegentreten
Erstellt am 28.06.2013 um 11:49 Uhr von petrus
@nicoline:
An den Paragrafen hab ich gar nicht gedacht - und der zwingt den BRV sogar, bei einer Anhörung zur Einstellung durch den ArbGeb eine Sitzung einzuberufen.
§29 (3) "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies (...) der Arbeitgeber beantragt."
Der ArbGeb hat hier beantragt, dass der BR einer Einstellung zustimmen möge, oder?
Erstellt am 28.06.2013 um 11:55 Uhr von nicoline
@petrus
*Der ArbGeb hat hier beantragt, dass der BR einer Einstellung zustimmen möge, oder?*
so ist es, das kommt noch hinzu, zu dem Thema Ladung Ersatzmitglieder
Erstellt am 28.06.2013 um 15:52 Uhr von gironimo
>wir sind ein neu gewähltes Betriebsrat (seit 2 Wochen im Amt).<
Da sei Milde angesagt.
Ich sehe es auch so. Die Karavane zieht weiter und kann nicht warten, dass jemand aus dem Urlaub zurückkommt. Fristen sind einzuhalten.
Am besten setzt Du auch gleich auf die Tagesordnung, dass Seminare zum Einstieg in die BR-Arbeit belegt werden . Danach läuft es bestimmt besser.