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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

kurzfristig Betriebsratssitzung absagen?

F
FranziB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neu gewähltes Betriebsrat (seit 2 Wochen im Amt).

Für die Betriebsratssitzung diese Woche habe ich als BRV einen Ersatzmitglied eingeladen, da ein BR im Urlaub ist. (Urlaub wurde kurzfristig genommen) Meine BR-Mitglieder haben sich darüber geärgert, dass ich sie vorher nicht gefragt habe und die Alternative dass wir die Sitzung hätten absagen können nicht gestellt habe.

Kann ich einfach eine angekündigte BR-Sitzung kurzfristig absagen, obwohl ich weiß dass die Erstazmitglieder teilnehmen könnten. Ich möchte nicht bewußt Sitzungen absagen, um keine EBR einzuladen zu müssen.

Meine BR-Mitglieder haben gesagt, da nichts eiliges auf der Agenda steht, hätte ich das machen können. Aber wir hatten als Tagespunkt personelle Einzelmaßnahmen (Neueinstellung).

Vielen Dank im voraus

7.34907

Community-Antworten (7)

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Petrus

28.06.2013 um 13:27 Uhr

Wie Du schon festgestellt hast, gibt es Terminsachen auf der Agenda - da eilt es also immer... Thema durch. Sitzung findet statt - notfalls eben nur zu dem einen TOP.

M
mitleserinnenn

28.06.2013 um 13:33 Uhr

Rate doch einmal den BR Koll, das BetrVG zu lesen §§ 29 ff. Also alles richtig. Was haben die BR Koll gegen die Einladung, welche richtig war, des EBRM.?

N
nicoline

28.06.2013 um 13:36 Uhr

Hallo FranziB Meine BR-Mitglieder haben sich darüber geärgert, dass ich sie vorher nicht gefragt habe und die Alternative dass wir die Sitzung hätten absagen können nicht gestellt habe. Schaun wir doch mal, was das Gesetz sagt:

§ 29 BetrVG Einberufung der Sitzungen 2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.

Und daraus ergibt sich: "hat zu laden" => Mussvorschrift. Es steht nichts davon, dass das Ausfallenlassen der Sitzung eine Alternative wäre.

W
Watschenbaum

28.06.2013 um 13:37 Uhr

"Ich möchte nicht bewußt Sitzungen absagen, um keine EBR einzuladen zu müssen."

ganz richtig dafür sind Ersatzmitglieder da, um ordentliche Mitglieder zu vertreten

solchen Ansichten, wie von deinen Gremiumsmitgliedern geäußert, sollte man gleich zu Beginn mit aller Entschiedenheit entgegentreten

P
Petrus

28.06.2013 um 13:49 Uhr

@nicoline: An den Paragrafen hab ich gar nicht gedacht - und der zwingt den BRV sogar, bei einer Anhörung zur Einstellung durch den ArbGeb eine Sitzung einzuberufen.

§29 (3) "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies (...) der Arbeitgeber beantragt."

Der ArbGeb hat hier beantragt, dass der BR einer Einstellung zustimmen möge, oder?

N
nicoline

28.06.2013 um 13:55 Uhr

@petrus Der ArbGeb hat hier beantragt, dass der BR einer Einstellung zustimmen möge, oder? so ist es, das kommt noch hinzu, zu dem Thema Ladung Ersatzmitglieder

G
gironimo

28.06.2013 um 17:52 Uhr

wir sind ein neu gewähltes Betriebsrat (seit 2 Wochen im Amt).<

Da sei Milde angesagt.

Ich sehe es auch so. Die Karavane zieht weiter und kann nicht warten, dass jemand aus dem Urlaub zurückkommt. Fristen sind einzuhalten.

Am besten setzt Du auch gleich auf die Tagesordnung, dass Seminare zum Einstieg in die BR-Arbeit belegt werden . Danach läuft es bestimmt besser.

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