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Veräusserungen von Wirtschaftsgütern vs Mitspracherechte des WA?

W
Wirtschaft
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser Gremium bzw. der WA-Ausschuss hat vor kurzem ein Schreiben des AG erhalten, in welchem er uns mitteilte das er Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge, verkaufen muss, weil wir sonst unsere laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkomen können. Dazu hat der AG nun zu einem ergebnisoffenen Infogespräch eingeladen. Für uns im Gremium steht fest das der AG das so oder so umsetzen wird und uns nurdeshalb zu einem Gespräch eingeladen hat weil ihm irgendwelche Paragraphen dazu nötigen.

Da wir erst kürzlich Neuwahlen hatten und durch Spaltung des Unternehmens in mehrere Betriebe der ehemalige WA vom AG nicht mehr informiert wurde und ich nun, wie fast alle anderen im Gremium, ganz neu im WA sind, bin ich nun auch etwa von diesem Anliegen überrumpelt, zumindest fühle ich das so.

Ich will da auch nicht verkehrt machen und bis die ersten WA Schulungen mal stattfinden, ist das Thema vermutlich auch schon durch. Das perfide an dieser Angelegenheit ist, dass die Fahrzeuge an einem 100% igen Tochterunternehmen unseres Eigentümers verkauft werden sollen, wir also nicht in dem Konzern des Eigentümers integriert sind. Diese Fahrzeuge werden für den Winterdienst benötigt und der Winterdienst spielt auch hohe Gewinne ein. Die Fahrzeuge werden dann von der 100% igen Tochter des Inhabers an uns ausgeliehen, damit wir den Winterdienst weiter fortführen können. Die Kosten derNutzung und Instandsetzungen übernimmt auch die 100% ige Tochter des Eigentümers.

Das alles stimmt mich sehr skeptisch, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das der Eigentümer uns nur was gutes will, zumal wir ihm die eine oder andere größere Summe schulden, die er aber eigentlich aus eigener Schuld zu verantworten hat, einfach weil er inkompetent ist. Will ich jetzt au h nicht näher darauf eingehen.

Mich interessieren Tipps, wie wir dem AG nun aus der Reseve locken können. Ich glaube der Eigentümer will sich den Winterdienst unter dem Nagel reißen, der uns eigentlich immer noch am Jahresende aus die Miesen gezogen hat. Ich glaube der Eigentümer will sich das Tafelsilber aus dem Betrieb ziehen und uns dann nächstes oder übernächstes Jahr gegen die Wand fahren lassen um eine Biligbude zu gründen die unser gesamtes Geschäftsfeld übernimmt und Teile der Belegschaft dann Änderungskündigungen erhält.

Welche Rechte hat hier der WA? Dient diese Infoveranstaltung nur dazu damit wir dem Plan abnicken dürfen? Können wir den Veräusserungswunsch des AG auch ablehnen? Da der AG auch andere Vorschläge offen gegenübersteht, welche Vorschläge könnten wir da machen?

Nachvollziehbare wirtschaftliche Zahlen liegen dem WA nicht vor, wie gesagt, wir sind da ganz neu im WA.

1.04203

Community-Antworten (3)

N
Nubbel

07.01.2013 um 21:54 Uhr

ihr solltet euch schnellstens hilfe holen. vll ein ein-tages-beratungsgespräch mit einem seminaranbieter. es gibt welche, die machen das. kommen zu euch, schnelle hilfeleistung und das seminar erfolgt später. natürlich muss das seminar dann beim erhelfer gebucht werden. das ist der beste rat den man euch geben kann!

K
Kölner

08.01.2013 um 00:10 Uhr

@wirtschaft Stell dir vor, du hast ein Geldbündel von 1000 Euro. Damit kaufst du einen TV. Der Bildschirm ist toll, wirklich schön, er hängt gut an der Wand und überhaupt ist sein Bild einfach nur schön!

Dummerweise sind das aber die einzigen 1000 Euro gewesen, die du verdienen kannst für den Rest des Monats. Du hast nix zu essen, nix zu trinken und der Monat ist noch lange hin. Da kommt ein Fernsehverleiher daher und bietet dir an, diesen Fernseher (er ist ja jetzt nicht mehr neu) für 900 Euro zurück zu kaufen und bietet dir, weil du wegen des schönen TVs fast heulst, an, den Fernseher für einen monatlichen Betrag von 100 Euro/Monat an dich zu verleihen. In diesem Monat hast du also noch 800 Euro zum Leben übrig und du hast jetzt wieder einen geliehenen TV zu Hause.

Das ist zunächst das Prinzip!

Irgendwann im zweiten Monat, du hast wieder 100 Euro für den geliehenen TV bezahlt, brauchst du Geld für den Neukauf eines PC. (Der PC sichert u.a. dein Einkommen). Das kannst du dir eigentlich nicht leisten. Eine Bank gäbe dir vll. einen Kredit, würde aber gerne eine Sicherheit haben, etwa in der Form eines tollen neuen TV. Den hast du aber gar nicht mehr und leider nur geliehen. Der TV Verleiher kommt aber um die Ecke und bietet dir an, den PC zu sponsern. Da du auch Geld mit dem Tippen von Texten mit dem PC Verdienst, verlangt er einen Anteil für den PC von 15% deiner Einkünfte am Abtippen von Texten. Du verdienst jetzt nicht mehr 1000 im Monat, sondern 850 und zahlst noch 100 für die TV-Leihe. Übrig bleiben dir ab sofort nur noch 750.

Du könntest dein Verdienstproblem lösen... ...indem du die Preise fürs Abtippen erhöhst ...den Fernseher nicht mehr leihst ...den PC doch selber bezahlst ...?

Jetzt die Frage: Wer wird, wann etwas gewinnen oder verlieren? Und wer ist von wem abhängig(er)?

In deinem Fall würde ich jetzt den AG fragen, was er zukünftig für die Leihe der Gerätschaften zahlen muss. Ich würde fragen, ab welchem Betrag an verkauften Fahrzeugen er wieder liquide ist und wie er die Liquidität zukünftig sicher stellen will, vor allem wegen der Leihgebühren u.ä. Ich würde ihn bitten, eine Break-Even Analyse mit euch durchzusprechen. Ich würde die Verträge einsehen wollen zwischen Tochter und Mutterunternehmung. ...

Das Recht, danach zu fragen hat der WA! Ihr könntet auch Gegen den Verkauf des Anlagevermögens sein, was aber nichts an der Entscheidungsfreiheit des AG ändern würde.

Der AG könnte den WA aber auch auf diese Weise deutlich machen wollen, was in eurer Firma passiert und wer was vorschlägt und welche Schlüsse man zukünftig daraus ziehen kann.

G
gironimo

08.01.2013 um 10:23 Uhr

Der WA ist ja "nur" Informationsbeschaffungsausschuß und in so fern jedenfalls nicht kompetent, irgend etwas abzulehnen. Er beschafft die Informationen für den (G)BR, der dann handeln muss (wie auch immer).

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