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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage bzgl. Mitbestimmung von Umfragen

T
Tobinator96
Jun 2022 bearbeitet

Liebe Community,

in unserem Betrieb gab es einen Workshop zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit mit einer externen Firma. Nun wurden einzelne Teilnehmer dieses Workshops gefragt ob sie dazu eine Umfrage beantworten können. Diese Anfrage wurde in eine E-Mail eingebaut und es wurde aufgefordert sie bitte auch per E-mail einzeln zu beantworten. Es handelt sich hier um eine Online Sache und noch dazu nicht anonym.

ICH persönlich bin der Meinung der BR muss hier seine Zustimmung erteilen. Wie seht ihr das?

Vielen Dank :)

46608

Community-Antworten (8)

R
rtjum

23.06.2022 um 11:40 Uhr

Ja muss er

§
§§Reiter

23.06.2022 um 14:31 Uhr

So eindeutig ist das bei weitem nicht.

"So hat das BAG im Beschluss vom 21. November 2017 festgestellt, dass die für eine freiwillige Mitarbeiterbefragung verwendeten Fragenbögen zu den Themen „Ihre Arbeitsumgebung“ und „Ihre Arbeitsbedingungen“ nicht als mitbestimmungspflichtige Personalfragebögen zu qualifizieren seien. Dies begründet das BAG mit dem Schutzzweck des § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, der dem präventiven Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer diene, soweit dieses durch Fragen des Arbeitgebers nach persönlichen Verhältnissen, Eigenschaften und Fähigkeiten beeinträchtigt werden könne. Dieses Recht sei allerdings durch eine freiwillige Mitarbeiterbefragung nicht betroffen."

Die Freiwilligkeit der MA-Befragung steht also dem Mitbestimmungsrecht entgegen. Höchst problematisch sehe ich hier allerdings die fehlende Anonymität. Dies ist nicht DSGVO konform und steht somit dann doch "dem präventiven Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer" entgegen, was dann doch wieder ein Mitbestimmungsrecht auslösen könnte.

Da sich hier aber entsprechend das Mitbestimmungsrecht nicht so ganz eindeutig festmachen lässt, würde ich persönlich dem AG wohl eher über die Datenschutz-Schiene auf die Füße treten.

C
celestro

23.06.2022 um 14:52 Uhr

Woher weiß man denn überhaupt, dass die Umfrage NICHT anonym ist?

§
§§Reiter

23.06.2022 um 16:26 Uhr

Zitat von celestro: "Woher weiß man denn überhaupt, dass die Umfrage NICHT anonym ist?"

Tobinator hat geschrieben dass sie nicht anonym ist und per Email beantwortet werden soll.

C
celestro

23.06.2022 um 16:54 Uhr

Das Problem ist der offensichtliche Widerspruch ...

"Diese Anfrage wurde in eine E-Mail eingebaut und es wurde aufgefordert sie bitte auch per E-mail einzeln zu beantworten."

und

"Es handelt sich hier um eine Online Sache und noch dazu nicht anonym."

ein in eine E-Mail eingebetteter Link kann ohne weiteres zu einer anonymen Umfrage führen. Wird man in der anonymen Umfrage aber z.B. mit Namen angesprochen, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass die Umfrage doch nicht anonym ist.

§
§§Reiter

23.06.2022 um 18:10 Uhr

@Celestro: Da hast Du vollkommen Recht. Aber Tobinator schreibt ja explizit "nicht anonym", also muss man erstmal davon ausgehen, dass das so ist. Natürlich kann es sich hierbei um eine Fehleinschätzung seinerseits handeln. Wenn dem tatsächlich so ist und diese Befragung sowohl freiwillig, als auch anonym ist, dann würde ich ein MBR des BR verneinen.

R
rtjum

24.06.2022 um 10:46 Uhr

Eben aufgrund der fehlenden Anonymität sehe ich den BR in der Mitbestimmung. Auch erstmal anonym aussehende Umfragen können, je nachdem wie ausgewertet wird und wie hoch die Beteiligung ist, nicht mehr anonym sein. Als BR muss man sich, m.M.n., eh jede Umfrage vorher anschauen. Allein schon um Mitbestimmungsrechte festzustellen.

R
Relfe

24.06.2022 um 11:04 Uhr

solange der Mitarbeiter die Umfrage freiwillig beantworten will, kann der BR in der Mitstimmung sein oder nicht, ändert doch nichts. Kein Mitbestimmungsrecht hindert den AG den MA zu fragen und den MA zu antworten. Und der MA der nicht antworten will läßt es einfach, sind doch alles erwachsene Menschen. Erst wenn die "Freiwilligkeit" ein "verkappter Zwang" ist, dann sieht die Sache ganz anders aus. Und ob anonym oder nicht, ist auch egal, solange der MA das freiwillig macht und weiß worauf er sich einläßt.

Den BR möchte ich sehen, der mich als MA davon abhalten will, meinem AG eine Frage zu beantworten, nur weil er meint er könnte da mit "rumkamellen". Noch leben wir in einem Land, in dem jeder Mensch für sich selbst entscheiden darf, wenn er will.

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