- Würde dies bereits eine Einschränkung bzw. Behinderung der BR-arbeit sein?
- Muss der BR die Geschäftsleitung darüber informieren, dass Umfragen zu bestimmten Themen gestartet werden?
- Welche Maßnahmen können wir einleiten?
Danke im Voraus für Antworten.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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