Erstellt am 04.01.2008 um 08:36 Uhr von Kölner
@Willy Wichtig
Ein kleiner Brief an die GL...
...in Bezug auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und eine Verwertung bis zu einer Abstimmung des Fragebogens mit dem BR untersagen. Rechtliche Schritte offenhalten und warten was geschieht!
Erstellt am 04.01.2008 um 08:58 Uhr von xy
Hallo und guten Tag,
natürlich ist der BR gem. §94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in der Mitbestimmung dabei. So lange die Zustimmung nicht erteilt ist bzw. die Einigungsstelle die Zustimmung nicht ersetzt hat, ist die Verteilung des Fragebogens nicht zulässig bzw. braucht der Fragebogen nicht beantwortet zu werden.
Ihr solltet Eure GL und die Belegschaft auf diesen Umstand hinweisen. Dann wäre mit der GL zu klären, welchem Zweck die Befragung dient, wie die erfassten Daten gespeichert und ausgewertet werden und wer darauf Zugriff hat. Dabei kommt dann u.U. noch Mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 Satz 1 Nr 6 in betracht, da die Daten zur Beurteilung herangezogen werden könnten. Wenn die Daten über EDV verarbeitet werden, ist auch noch §90 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 nund Abs. 2 relevant. Das Ergebnis dieser Klärung sollte schriftlich fixiert werden. Ggfs ist dies in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Da ist also schon einiges für Euch zu tun.
Erstellt am 04.01.2008 um 09:23 Uhr von Be Cool
Hi Willy,
also, gar keine Frage § 87 BetrVG, da hat der Kollege nicht unrecht. Würde kurz und knapp genauso vorgehen wie der Kollege von Kölner beschrieben hat.
Bei uns findet ab nächster Woche eine ähnliche Umfrage in der Firma statt, allerdings in enger Zusammenarbeit mit dem BR und für alle Mitarbeiter. Der Fragenkatalog ging zuerst über den BR und wurde von uns ergänzt bzw. leicht geändert.
Hintergrund bei uns:
- neue Führungsmannschaft
- Tarifverhandlungen im Hause in 2007
- feststellen der Potenziale in der Belegschaft
- Kulturänderung im Hause
- motivation der Mannschaft
- usw.
Zur Info noch. Unser Fragenkatalog ist annonüm, zwar abteilungsbezogen, aber Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Die Auswertung findet nur in Zusammenarbeit von uns mit der Personalabteilung statt und wird dann nach ca. zwei Monaten veröffentlicht. Auswertung ist aüßerest umfangreich. Desweiteren hat eine solche Umfrage nur Sinn, wenn sie in regelmäßigen Abständen wiederholt wird, alle ein bis zwei Jahre, um festzustellen ob sich auch etwas geändert hat. Es ist wichtig, nach einer solchen Umfrage auch auf festgestellte Defizite zu reagieren, sonst ist dies alles nur eine Fars.
Für uns ist es wichtig festzustellen was die Kollegen für Probleme haben, z.B. mit Vorgesetzten.
Und für die GL ist eine solche Umfrage ebenfalls von Vorteil, da für sie die Möglichkeit besteht festzustellen wo sie die Stellschraube für die Motivation ihrer Belegschaft anzusetzen hat. Eine motivierte Mannschaft leistet auch mehr, ist ja logisch..... ;-). und auch in Ordnung, oder Potenziale sind ebenfalls feststellbar.
Bin gespannt was bei uns da rauskommt, anhand unserer Tarifverhandlungen im Hause in 2007. Darunter hat die Motivation natürlich etwas gelitten, es hielt sich allerdings in Grenzen.
Mit bestem Gruß