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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht anonymisierte Umfrage durch Geschäftsleitung

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL hat an einige Mitarbeiter in (Vorarbeiter und Kundenservice ;nicht die "einfachen" Arbeitnehmer) einen Fragebogen verteilt. In dieser nicht anonymisierten Aktion werden verschiedene Dinge abgefragt wie z.B. Wer bin ich, welche Funktion bekleide ich im Betrieb, was sehe, denke und tue ich im Betrieb, was ich in Zukunft mit dem Betrieb verändern will, wie sehe ich meine Zukunft im Betrieb.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Umfragen und wie sollte sich eurer Meinung nach der BR hier positionieren. Der BR ist hier doch sicher in der Mitbestimmung ?!

WW

7.33903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.01.2008 um 09:36 Uhr

@Willy Wichtig Ein kleiner Brief an die GL... ...in Bezug auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und eine Verwertung bis zu einer Abstimmung des Fragebogens mit dem BR untersagen. Rechtliche Schritte offenhalten und warten was geschieht!

X
XY

04.01.2008 um 09:58 Uhr

Hallo und guten Tag, natürlich ist der BR gem. §94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in der Mitbestimmung dabei. So lange die Zustimmung nicht erteilt ist bzw. die Einigungsstelle die Zustimmung nicht ersetzt hat, ist die Verteilung des Fragebogens nicht zulässig bzw. braucht der Fragebogen nicht beantwortet zu werden. Ihr solltet Eure GL und die Belegschaft auf diesen Umstand hinweisen. Dann wäre mit der GL zu klären, welchem Zweck die Befragung dient, wie die erfassten Daten gespeichert und ausgewertet werden und wer darauf Zugriff hat. Dabei kommt dann u.U. noch Mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 Satz 1 Nr 6 in betracht, da die Daten zur Beurteilung herangezogen werden könnten. Wenn die Daten über EDV verarbeitet werden, ist auch noch §90 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 nund Abs. 2 relevant. Das Ergebnis dieser Klärung sollte schriftlich fixiert werden. Ggfs ist dies in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Da ist also schon einiges für Euch zu tun.

BC
Be Cool

04.01.2008 um 10:23 Uhr

Hi Willy,

also, gar keine Frage § 87 BetrVG, da hat der Kollege nicht unrecht. Würde kurz und knapp genauso vorgehen wie der Kollege von Kölner beschrieben hat.

Bei uns findet ab nächster Woche eine ähnliche Umfrage in der Firma statt, allerdings in enger Zusammenarbeit mit dem BR und für alle Mitarbeiter. Der Fragenkatalog ging zuerst über den BR und wurde von uns ergänzt bzw. leicht geändert.

Hintergrund bei uns:

  • neue Führungsmannschaft
  • Tarifverhandlungen im Hause in 2007
  • feststellen der Potenziale in der Belegschaft
  • Kulturänderung im Hause
  • motivation der Mannschaft
  • usw.

Zur Info noch. Unser Fragenkatalog ist annonüm, zwar abteilungsbezogen, aber Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Die Auswertung findet nur in Zusammenarbeit von uns mit der Personalabteilung statt und wird dann nach ca. zwei Monaten veröffentlicht. Auswertung ist aüßerest umfangreich. Desweiteren hat eine solche Umfrage nur Sinn, wenn sie in regelmäßigen Abständen wiederholt wird, alle ein bis zwei Jahre, um festzustellen ob sich auch etwas geändert hat. Es ist wichtig, nach einer solchen Umfrage auch auf festgestellte Defizite zu reagieren, sonst ist dies alles nur eine Fars.

Für uns ist es wichtig festzustellen was die Kollegen für Probleme haben, z.B. mit Vorgesetzten. Und für die GL ist eine solche Umfrage ebenfalls von Vorteil, da für sie die Möglichkeit besteht festzustellen wo sie die Stellschraube für die Motivation ihrer Belegschaft anzusetzen hat. Eine motivierte Mannschaft leistet auch mehr, ist ja logisch..... ;-). und auch in Ordnung, oder Potenziale sind ebenfalls feststellbar.

Bin gespannt was bei uns da rauskommt, anhand unserer Tarifverhandlungen im Hause in 2007. Darunter hat die Motivation natürlich etwas gelitten, es hielt sich allerdings in Grenzen.

Mit bestem Gruß

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