W.A.F. LogoSeminare

Schulungsrecht auch für Listenvertreter

E
Elisabeth
Nov 2016 bearbeitet

gilt das Recht auf Schulung auch für Listenvertreter des BR ?

1.38505

Community-Antworten (5)

M
mitleserinnenn

28.06.2013 um 00:25 Uhr

Anspruch auf Schulung haben die Mitglieder des BR. Dort müssen solche beschlossen werden.

G
gironimo

28.06.2013 um 10:27 Uhr

Welche Schulungen sollten das denn sein?

Aber so ist das leider nun mal für Betriebsräte. Erst ins kalte Wasser springen und dann schwimmen lernen.

P
Pjöng

28.06.2013 um 10:43 Uhr

Was ist denn bitte ein "Listenvertreter des BR"?

W
Watschenbaum

28.06.2013 um 10:56 Uhr

Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.

BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00

aus der Urteilsbegründung :

.........Dennoch ist die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Sie läßt sich insbesondere nicht generell bejahen. Vielmehr darf der Betriebsrat die Schulung von Ersatzmitgliedern nur unter besonderen Umständen für erforderlich halten.

L
Lotte

28.06.2013 um 11:58 Uhr

Hallo Elisabeth, verweigert der AG denn die Schulungsmaßnahme? Manchmal hilft ein Gespräch. Ansonsten ergänzend zum Watschenbaum: BAG v. 14. 12. 1994 - 7 ABR 31/94 LG Lotte

Ihre Antwort