Erstellt am 26.06.2013 um 13:12 Uhr von gironimo
Du bestellt die Kollegin zu Dir und wäschst ihr den Kopf. Selbst wenn Du anderer Meinung warst - es kommt ja erst einmal auf den Beschluss des BR an. Und da werden ja nicht nur sie und Du entscheiden. Ich würde den Fall auch in der nächsten BR-Sitzung zur Sprache bringen.
Trotzdem ist es nun mal gesagt und die Mitarbeiter haben es gehört. Da wäre es angezeigt, die Kollegen in einer sachlichen Art darüber zu informieren, wie "billig" sie über den Tisch gezogen werden/wurden. Man könnte z.B. ein Rundschreiben herausgeben. Aber sachlich bleiben!
Erstellt am 26.06.2013 um 16:53 Uhr von Kölner
Helft mir mal auf die Sprünge: was hat die hat die kolleginrechtlich falsch gemacht?
Erstellt am 26.06.2013 um 18:29 Uhr von Valdi
Stjerneskud, über dieses Thema ( Qwasselstrippen gibt es genug )würde ich nicht mehr sprechen. Wenn du gegen die Überstunden bist, haste sicherlich einen Widerspruchsgrund. Diesen würde ich dem Gremium erläutern und das war es dann. Wir beschliesen doch nicht aus dem Bauch raus, sondern nach Gesetzen/ BV oder Regelabsprachen bzw.Tarif......
Dieser Kollegin würde ich viel Mist erzählen, denn kann sie dann weiteretragen.
Dieses haben wir schon erfolgreich getan :-)