NAchrückerproblem
Hallo! Wir sind ein 7köpfiger BR und unsicher was die Handhabung von NAchrückern angeht.
Wir sind ein Unternehmen mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen (Schichtdienst, Vollzeit, Teilzeiter) und haben jede Woche Sitzung am Do. von 08:00h bis mindestens 15:00 und haben Teilzeitkräfte, die in ihrer regulären Arbeitszeit nur bis 13h arbeiten. Diese verlassen dann die Sitzung, weil sie einfach Feierabnd haben um diese Zeit. Darf dann ein Ersatzmitglied für die restliche Zeit nachrücken? Oder wenn der Vorsitzende an einem anderen Tag zur Sitzung einlädt, und ich an diesem Tage meinen arbeitsfreien Tag habe, bin ich dann ordentlich verhindert und ein Nachrücker kann an der Sitzung teilnehmen? Darf derjenige erst nachrücken, wenn das Gremiumsmitglied insofern nicht die Möglichkeit hat (Urlaub, Seminar,Krank) an der Sitzung anwesend zu sein?
Community-Antworten (5)
09.01.2008 um 09:25 Uhr
@Neo, "..... und haben jede Woche Sitzung am Do. von 08:00h bis mindestens 15:00....." Wow! Respekt! Da könnte sich so manches Gremium eine Scheibe davon abschneiden! .....und das bei einem 7er BR! Habt ihr so viel BR-Arbeit? Eure Teilzeitkräfte....... also das Argument, dass sie die Sitzung verlassen, weil sie regulär Feierabend hätten, würde ich nicht gelten lassen, ausser sie haben einen dringenden privaten Termin, der wichtig ist! Das Betriebsratsamt endet nun mal nicht immer dann, wenn die "Sirene" ertönt! Das gibt euch auch nicht das Recht, ab "13.00 Uhr" ein Ersatzmitglied einzuladen.
Wenn du "arbeitsfrei" hast, bist du nicht verhindert! Aber wenn du dann nicht zur Sitzung kommen kannst, sagst du es dem BRV, dann kann er ein Ersatzmitglied einladen.
Knöpf die mal das BetrVG vor, wenn's geht mit Kommentar, da könnten die §§ 25, 29 und 30 entscheidend weiterhelfen! ;-)
09.01.2008 um 09:35 Uhr
Danke für die Antwort! Wie ist das aber mit den Müttern in Teilzeit. die ihr Kind vom Kindergarten abholen müssen oder die Beaufsichtigung der Kinder durch Andere nicht gewährleisten können?
09.01.2008 um 09:48 Uhr
@Neo, kann ich schon verstehen, dass Mütter ihre Kid's nicht vor dem Kindergarten stehen lassen können, ist machmal schon eine Gradwanderung, beides unter einen Hut zu bringen. Kommt auch drauf an, ob ihr euer wöchentlichen Sitzung bis "mindestens um 15.00 Uhr" abhaltet, weil sie eben immer bis "mindestens 15.00 Uhr" dauert.........
Beschlüsse und ähnliches müsstet ihr eben dann auf den Anfang der Sitzung legen, damit ihr komplett seid.
......und trotzdem finde ich es nicht gut, dass BR-Mitglieder regelmässig die Sitzung früher verlassen und sollten Ausnahmefälle bleiben.
09.01.2008 um 11:22 Uhr
Danke! Die Sitzung ist so gelegt, weil dann die meisten Mitglieder anwesend sind in diesem Zeitraum und es wie du schon sagst immer an diesem Tag in der Zeit ist. Lässt sich in einem Schichtbetrieb halt schwer händeln. Ebenso tritt die Frage gerade auf, ist ein GBR Endsanter, wenn er GBR-Arbeit macht in einer anderen Stadt(Firmenzentrale) dann ordentlich verhindert?
09.01.2008 um 11:38 Uhr
@Neo, Däubler sagt im § 25 BetrVG, Rd. 15, "Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BR-Mitglied vorübergehend tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben...."
An zwei Orten gleichzeitg zu sein, klappt nicht! Nur sehe ich das etwas differenziert! Steht eine GBR - Sitzung an, ist er meiner Meinung nach ganz klar verhindert. Manche andere GBR Angelegenheiten lassen sich auf Grund der BR-Sitzung auch verschieben. Macht nicht den Fehler, "bewusst" eine Situation herbeizuführen, um "so hinterum" ein Ersatzmitglied einladen zu können..........