Hallo,

ich hab da mal ne Frage. Wir haben einer Neueinstellung widersprochen, weil unser Arbeitgeber diese Stelle nicht Intern ausgeschrieben hat. Unser AG will trotzdem einstellen, mit der Begründung im Januar 2023 diese Stelle ausgeschrieben zu haben.

Hintergrund. Wir sind seit April 2013 ein neu gewählter BR. Unser alter BR ist komplett zurückgetreten. Der alte BR hat von unseren AG eine Interen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG verlangt. Es stimmt zwar, das diese Stelle im Januar ausgeschrieben war, dies aber in der Amtszeit des alten BR lag und der neue gar keine Chance hat dies erneut zu prüfen. Außerdem finden wir die Zeit von Januar bis Juni zu lang.

Weiterhin wird in der Stellenausschreibung fachliche und persönliche Kentnisse verlangt. Dies ist unserer Ansicht nach, nach § 95 BetrVG zu werten und unterliegt damit der MBR des BR. Wurde aber vom AG nicht beachtet. Er legt die Auswahlrichtlinien ohne BR fest und der alte BR hat dies auch nicht verlangt.

Deshalb widersprachen wir der Einstellung.

Wie seht ihr das? Konnten wir davon ausgehen, dass die Stellenausschreibung im januar in die Zeit des alten BR's lag und unser AG hätte neu auschreiben müssen. Ist unser Widerspruch Hieb und Stichfest? Danke für eure Hilfe.

Gruß Andys