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Festeinstellung Sxxxxx Einzelhandel und Kleingewerbe

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Guenerb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Wir haben einen Mitarbeiter, der fest und Vollzeit angestellt ist. Dieser hat jeweils einen Tag in der Woche frei. Es gibt im Einzelhandel Promotoren, die für bestimmte Produkte im Sxxxxx Werbung machen. Unser Mitarbeiter hat ein Kleingewerbe. Dieses wurde dem Arbeitgeber auch mitgeteilt, dass er nicht in direkter Konkurrenz mit seinem Arbeitgeber steht. Nun sagt die Geschaeftsführung aber, dass er nicht an seinem Arbeitsplatz zusaetzlich an seinem freien Tag als Promoter den Absatz bestimmter Produkte durchführen, da die Gefahr der Scheibselbstaendigkeit bestünde. Dem Arbeitgeber sollte das doch nur Recht sein. Er brkommt einen Mann der sich im Unternehmen perfekt auskennt und am Promotiontag von Ihm nicht bezahlt wird.

Wie sieht die Rechtdlage aus ? Wir wollen dieser Person helfen...

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Community-Antworten (2)

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gironimo

26.06.2013 um 11:17 Uhr

Ich blicke nicht ganz durch. Der Kollege ist also als Promotor im Grunde genommen im gleichen Betrieb - bei Euch - tätig, wo er ohnehin arbeitet?

Und wie meint die Geschäftsleitung dass mit Scheinselbständig? Der Kollege hat doch einerseits einen Arbeitsvertrag mit Eurem Betrieb und ein Gewerbe angemeldet und Auftraggeber für diese Aktionen ist eine andere Firma, nämlich Firma Sxxxxx - oder ????

Ich nehme mal an, dass der Kollege an diesem Tag keine Weisungen oder Arbeiten von Eurem Arbeitgeber erhält.

Ich denke, die Sache muss etwas genauer durchleuchtet werden.

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Guenerb

27.06.2013 um 11:43 Uhr

Der Kollege hat andiesem tagfrei und nebenbei gewerblich taetig.jetzthat er ein Auftrag von Samsung in de m Markt in dem er arbeitet für samsung zu arbeiten. Er istalso an dem tagselbstaendig und ist nicht weisungsgebunden

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