Hallo Kollegen,

Wir haben einen Mitarbeiter, der fest und Vollzeit angestellt ist. Dieser hat jeweils einen Tag in der Woche frei. Es gibt im Einzelhandel Promotoren, die für bestimmte Produkte im Sxxxxx Werbung machen. Unser Mitarbeiter hat ein Kleingewerbe. Dieses wurde dem Arbeitgeber auch mitgeteilt, dass er nicht in direkter Konkurrenz mit seinem Arbeitgeber steht. Nun sagt die Geschaeftsführung aber, dass er nicht an seinem Arbeitsplatz zusaetzlich an seinem freien Tag als Promoter den Absatz bestimmter Produkte durchführen, da die Gefahr der Scheibselbstaendigkeit bestünde. Dem Arbeitgeber sollte das doch nur Recht sein. Er brkommt einen Mann der sich im Unternehmen perfekt auskennt und am Promotiontag von Ihm nicht bezahlt wird.

Wie sieht die Rechtdlage aus ? Wir wollen dieser Person helfen...