Tarifvorbehalt - Regelungssperre
Unser Betriebsrat wiederholt immer wieder gebetsmühlenartig, dass er mit dem Arbeitgeber keine Verhandlungen wegen allgemeiner Lohnerhöhungen führen darf bzw. kann, da ein Tarifvorbehalt bestünde. Ich habe mich mal ein wenig informiert und diese Aussage zum Teil bestätigt gefunden. Unser Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden, es gibt für unsere Branche jedoch einen Tarifvertrag. Nun meine Frage: Ist es nicht vielmehr so, dass der Betriebsrat schon verhandeln könnte, ihm lediglich Arbeitskampfmaßnahmen untersagt sind. Wäre eine gemeinsam ausgehandelte Lohnerhöhung rechtlich unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber zum Schluss bewilligt und verkündet würde?
Community-Antworten (14)
25.06.2013 um 15:44 Uhr
"Wäre eine gemeinsam ausgehandelte Lohnerhöhung rechtlich unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber zum Schluss bewilligt und verkündet würde? "
Tricky question... ;-)
Voraussetzung für eine wirksame Einigung mit dem Betriebsrat ist, dass beide Seiten eine übereinstimmende Erklärung abgeben. In der Regel geschieht das dadurch dass eine Betriebsvereinbarung unteerzeichnet wird. Diese Betriebsvereinbarung dürfte hier in der Tat wegen des Tarifvorbehaltes unwirksam sein.
Wenn jetzt der Arbeitgeber vor die Belegschaft tritt und verkündert "Wir haben mit dem BR eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt, auf Grund derer jeder 10% Gehaltserhöhung bekommt.", dann dürfte das an der Unwirksamkeit der BV nichts ändern und die AN dürften damit auch keinen Anspruch auf die Gehaltserhöhung haben. Ein AN der hier auf die Erhöhung klagen wollte, müsste sich auf diese Aussage des Arbeitgebers berufen und würde dann wohl vom Arbeitsgericht erfahren, dass die BV unwirksam ist.
(Falls der AG vereinbarungsgemäß zahlt, hat aber niemand ein Problem damit.)
Tritt der Arbeitgeber hingegen vor die Belegschaft und sagt "Ihr bekommt alle eine Gehaltserhöhung von 10%!" (ohne sich auf die Betriebsvereinbarung zu berufen), so wäre das wohl als wirksame Gesamtzusage einzustufen und es bestünde ein einklagbarer Anspruch unabhängig davon, ob es dazu auch eine unwirksame BV gibt.
Dazwischen gibt es dann eine fette Grauzone bei der dann im konkreten Fall das Arbeitsgericht entscheiden müsste, ob der Arbeitgeber eine Gesamtzusage gemacht hat, oder über eine (ungültige) BV berichtet hat. Beispiel: "Ich habe mit dem BR vereinbart, dass Ihr 10% mehr bekommt."
25.06.2013 um 14:55 Uhr
Schon mal drüber nachgedacht, dass euer BR vielleicht Recht hat? Bei Lohnerhöhungen ist er raus. Das müssen in solchem Fall die Mitarbeiter selbst machen.
25.06.2013 um 14:56 Uhr
Lese einfach einmal das BetrVG und dort die Aufgaben des BR und dann das Tarifvertragsgesetz und dort die Zuständigkeiten. Der BR hat Recht. Er hat nicht übervdie Löhne zu vethandeln. Das ist einzig die Aufgabe der Gewerkschaften. In Tariflosen Betrieben kann jeder AN es auch selbst mit dem AG. Wenn aber wie Du schreibst ein TV besteht, darf es nur die Gewerkschaft, Tarifvorbehalt ist hier das Schlagwort. Zu beachten ist ggf auch immer, ob ggf ein allgemeinverbindlicher TV besteht.
25.06.2013 um 15:35 Uhr
mal ganz ehrlich, wenn der AG nicht Tarifgebunden ist verhandelt er auch nicht mit der Gewerkschaft.also gibt es auch keine tariflichen lohnerhöhungen.
wo liegt dann das problem wenn der AG mit dem BR über Lohnerhöhungen reden will. BR kann nicht mitbestimmen und alles das ist klar. aber wenn der AG schon auf den BR zugeht und der eventuell eine allgemeine Lohnerhöhung rausschlägt für alle MA ist das doch Super. Zahlen tut der AG ja eh und wenns der BR noch ein bisschen erhöhen kann ists doch schön..
Warum man sich weigert über allg..Lohnerhöhung in einem nicht tarifgebunden Betrieb zu reden muss wirklich keiner verstehen. Gruß
25.06.2013 um 15:47 Uhr
Hallo Lohni, durch Deine Antwort fühle ich mich am ehesten verstanden. Wieso sollte man die Mitarbeiter "im Regen stehen lassen", wenn ein Deal möglich ist. Es muss ja kein Vertrag mit dem AG abgeschlossen, sondern lediglich ein konkludentes Handeln erreicht werden. Ich würde dem Betriebsrat nur gerne die Angst nehmen, dass ihm ein derartiges "Verhandeln" verboten sein könnte. Ich brauche also noch eine gut formulierte Argumentationshilfe.
Hallo Pjöng, Dein Hinweis auf eine "Gesamtzusage" erscheint mir perfekt zu sein. Das sollte bei uns machbar sein. Vielen Dank!
25.06.2013 um 16:02 Uhr
Gegen die Umdeutung einer gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nichtigen Betriebsvereinbarung über eine Lohnerhöhung in ein von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommenes Vertragsangebot des Arbeitgebers bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat die Löhne schon in den vergangenen Jahren durch Betriebsvereinbarung geregelt haben, dies zeitgleich mit den in dem betreffenden Wirtschaftszweig abgeschlossenen Tarifverträgen geschah und der Arbeitgeber als Grund hierfür angeführt hat, er verhandle nicht mit Gewerkschaften, sondern wolle die Lohnerhöhungen auf Betriebsebene regeln.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.1995
25.06.2013 um 16:07 Uhr
Irgendwie hab ich nirgends in deinen Beiträgen etwas gefunden, dass der AG überhaupt mit dem BR über Löhne reden wollte. Oder habe ich das nur überlesen? Wenn der AG nicht verhandeln will, kann der BR noch versuchen zu betteln, zu kriechen, buckeln und durch demütiges evtl auch devotes Verhalten den AG milde zu stimmen - den Spaß würde ich mir als BR auch nicht gönnen und bin daher der Meinung dein BR hat recht. Du wirst ihm auch nicht die "Angst" vor dem Verhandeln nehmen müssen, es gibt schlicht nichts was der BR verhandeln könnte
25.06.2013 um 16:21 Uhr
Der Arbeitgeber spricht sogar in der Belegschaft von seinem Verhandlungswillen. Der BR hat ja wirklich Recht, dass er nicht Verhandlungspartner sein kann. Nur würde er sich damit doch nicht strafbar machen, wenn der AG im Ergebnis eine Gesamtzusage machen würde. Ich verstehe die Zurückhaltung einfach nicht. Für mich ist das einfach nur ein Katz- und Mausspiel.
25.06.2013 um 16:27 Uhr
Der BR würde sich angreifbar machen, wenn er dem AG für die Lohnerhöung Zugeständnisse machen würde. Auch gibt kein AG idR mehr Lohn ohne auch etwas dafür zu erhalten.
25.06.2013 um 17:54 Uhr
Wenn der AG wirklich andeutet, er sei verhandlungsbereit, würde ich ihm als BR sagen, er möge seine Bereitschaft die Löhne zu erhöhen einfach umsetzen. Der BR habe hiergegen keine Einwände .
Im Übrigen, wenn die AN glauben, dass es hinsichtlich des Gehaltsgefüges erforderlich ist etwas zu bewegen, sollten sie sich nicht an den BR sondern an die Gewerkschaft wenden. Wenn sich genügend solidarisch erklären, kann man auch was bewegen.
25.06.2013 um 18:26 Uhr
Ich bin auch der Meinung, wenn der AG erhöhen will, dann soll er es einfach tun. Ist ja sein Geld. Wenn er unbedingt den BR im Boot haben will, dann bimmeln bei mir alle Glocken, da ist etwas faul! Frage: Was will er vom BR? Welche Zugeständnisse bei Arbeitszeit, Pausengestaltung etc ...? Es gibt NICHTS zu verhandeln. Er soll zahlen und alle sind glücklich ... ;-)
25.06.2013 um 18:57 Uhr
@pittiplatsch
Anders geartet wäre der Fall, wenn BR und AG über die Eingruppierungsmerkmale verhandeln würde. Diese besagen ja "nur" wenn der AN das und jenes macht, bekommt er so und so viel an Geld. Ist so ein kleines Hintertürchen wo aber viel an arbeit drin steckt.
25.06.2013 um 20:32 Uhr
Das will er aber gar nicht. Hier ist die Rede von Lohnerhöhungen und nicht von Eingruppierungen.
25.06.2013 um 20:46 Uhr
@Tanzbär
Mal angenommen ich bin ein Getränkehersteller. Vom Heerstellen der PET Flasche bis hin zum Palletieren und Wickeln der Paletten bis kurz vor der abnahme der Ware vom Band durchläuft die Flasche mehrere Maschine. Jede einzelne zu bedienen vergebe ich punkte an die MA. Kann man alle Maschinen bedienen erreicht man 15 Punkte. 15 Punkte ergeben in einer anderen Tabelle einen Lohn von 15€. Und so wird weiter abgestuft. Wer 10 Punkte erreicht kann 10€ verdienen. Und ich habe aus den Beiträgen gelesen das der AG sehr wohl gewillt ist und sich nicht stur hinstellt und nein sagt.
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