Ich habe mich mal ein wenig informiert und diese Aussage zum Teil bestätigt gefunden. Unser Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden, es gibt für unsere Branche jedoch einen Tarifvertrag.
Nun meine Frage:
Ist es nicht vielmehr so, dass der Betriebsrat schon verhandeln könnte, ihm lediglich Arbeitskampfmaßnahmen untersagt sind. Wäre eine gemeinsam ausgehandelte Lohnerhöhung rechtlich unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber zum Schluss bewilligt und verkündet würde?