Erstellt am 29.07.2008 um 16:39 Uhr von Konrad
Lebens-/Langzeitkonten unterliegen i.d.R. dem Tarifvorbehalt siehe im jweils gültigen gültigem Tarifvertrag. Der BR kann im Rahmen einer Öffnungsklausel eine BV dazu abschließen.
Das Thema ist relativ komplex, da viele Dinge (Überforderung der AN oder auch Absicherung der Insolvenz, uvm) bedacht werden müssen.
Erstellt am 29.07.2008 um 19:12 Uhr von Alexa
Hallo!
Ich würde dringend empfehlen bei der Erstellung einer solchen BV enge Abstimmung mit der Gewerkschaft zu suchen. Diese sind ja einerseits für den TV verantwortlich - haben aber auch juristische Kenntnisse für solch ein komplexes Gebiet. Ausserdem lernt so auch die Gewerkschaft etwas dazu.... wenn sie will...
Viel Erfolg!
Erstellt am 30.07.2008 um 09:35 Uhr von Kölner