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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifvorbehalt bei Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten - wie ists bei Euch geregelt?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen, wie ists bei Euch geregelt? Unterliegen regelungen zu Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten dem Tarifvorbehalt oder habt Ihrs in diner Betriebsvereinbarung geregelt?

5.04603

Community-Antworten (3)

K
Konrad

29.07.2008 um 18:39 Uhr

Lebens-/Langzeitkonten unterliegen i.d.R. dem Tarifvorbehalt siehe im jweils gültigen gültigem Tarifvertrag. Der BR kann im Rahmen einer Öffnungsklausel eine BV dazu abschließen. Das Thema ist relativ komplex, da viele Dinge (Überforderung der AN oder auch Absicherung der Insolvenz, uvm) bedacht werden müssen.

A
Alexa

29.07.2008 um 21:12 Uhr

Hallo! Ich würde dringend empfehlen bei der Erstellung einer solchen BV enge Abstimmung mit der Gewerkschaft zu suchen. Diese sind ja einerseits für den TV verantwortlich - haben aber auch juristische Kenntnisse für solch ein komplexes Gebiet. Ausserdem lernt so auch die Gewerkschaft etwas dazu.... wenn sie will... Viel Erfolg!

K
Kölner

30.07.2008 um 11:35 Uhr

@Alexa Naja...

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