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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV und Tarifvorbehalt nach § 77 BetrVG?

P
Pfirsichsaft
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forenmitglieder,

ein BR des Unternehmens X möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen, in der u.a. auch Zuschläge für Wochenend- und Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt sind. Es gibt in dieser Branche (Callcenter) einen nicht allgemeingültigen Rahmentarifvertrag, an den sich die Geschäftsführung von X nicht hält- muß sie ja auch nicht.

Gilt hier trotzdem ein Tarifvorbehalt nach § 77 BetrVG, auch wenn X nicht tarifgebunden ist? Wenn ja, würde das bedeuten, daß es keinerlei Zuschläge für die Mitarbeiter/innen von X geben kann, es sei denn, eine Gewerschaft wird tätig?

Wenn die verhandelnden Parteien dies nun aber doch in einer BV regeln und es käme dann zu Streitigkeiten bei der Zahlung von Zuschlägen, würde der Tarifvorbehalt dann dazu führen, daß die Mitarbeiter/innen die Zuschläge nicht einklagen könnten?

Schöne Grüße, Pfirsichsaft

4.480011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

04.06.2007 um 15:30 Uhr

@Pfirsichsaft Zweifel Es ist ja üblicherweise geregelt. Gibt es eine Öffnungsklausel?

@paula, Lotte, Mona-Lisa, aber nicht Der alte Heini Ideen?

P
Pfirsichsaft

04.06.2007 um 15:35 Uhr

@Kölner Wir glauben nicht, daß es eine Öffnungsklausel gibt, allerdings haben wir den Tarifvertrag nicht vorliegen (gilt ja nicht für uns, wie doof). Vielleicht wäre ein Anruf bei der Gewerkschaft hilfreich...

Grüß mir meinen Lieblingsdom, Kölner, und vielleicht kannst Du mal nachhaken, ob man da drin heiraten darf (wenn man nicht aus Köln kommt und evangelisch ist...ups, die Antwort kann ich mir denken)... :o)

K
Kölner

04.06.2007 um 15:41 Uhr

@Pfirsichsaft Ich meine gelesen zu haben, dass man grundsätzlich NICHT im Dom heiraten kannst.

FB
Frank B

04.06.2007 um 16:32 Uhr

Die Antwort auf die Frage hast du dir schon fast selbst gegeben, die BV die ihr abschliesst verstößt definitiv gegen §77/3 BetrVG und somit brauch sich der AG auch nicht dranhalten. Diese BV wäre nur als Alibi um keinen Tarifvertrag abzuschliessen, es gibt genügend Firmentarifverträge in Deutschland. So auch bei uns.

Was ist wenn die BV die AN schlechter stellt als der TV?

P
Pfirsichsaft

04.06.2007 um 16:36 Uhr

Problem dabei, lieber Frank B.: Da unser Organisationsgrad bei geschätzten 5-10 % liegt, wird meine werte Gewerkschaft wohl kaum etwas unternehmen können, um einen Haustarifvertrag abzuschließen. Mist. Somit gibt es wohl keine Zuschläge bei uns :o(

Und im Kölner Dom darf ich auch nicht heiraten :o( Verstößt das nicht gegen das AGG? ;o)

FB
Frank B

04.06.2007 um 16:39 Uhr

Da haben wir wohl das gleiche Problem mit dem Organisationsgrad, aber vielleicht klärt euch ja jemand mal auf.

K
Konrad

04.06.2007 um 17:08 Uhr

@Pfirsichsaft Zitat: "Da unser Organisationsgrad bei geschätzten 5-10 % liegt, wird meine werte Gewerkschaft wohl kaum etwas unternehmen können, um einen Haustarifvertrag abzuschließen. Mist"

Ich sag dazu SELBER schuld!!! Bei uns wollte der AG aus seinem Verband raus, habe sofort Gew. angerufen Betriebsversammlung 4 Stunden, nach 2 wochen durch intensive Gespräche war der Organisationsgrad von 10 auf 70 % gestiegen, Gew hat Warnstreik organisiert, Presse eingeladen usw. GL hat es sich dann doch anderst überlegt und Tarife gelten alle wieder.

P
paula

04.06.2007 um 21:25 Uhr

@Pfirsichsaft

Der Tarifvorbehalt greift hier sicherlich, wenn es sich um Bestandteile handelt die Inhalt des TV für Eure Branche handelt. Das BAG hat vor Urzeiten schon entschieden, dass es für den § 77 III BetrVG nicht auf die Tarifbindung des AG ankommt. In diesen Fällen ist dann auch auf den maßgeblichen TV zurückzugreifen.

Euch ist ja wohl auch klar, dass Ihr den AG kaum zu einer zusätzlichen Vergütung (egal ob Zulagen oder Bonus etc.) zwingen könnt. Der BR hat ja nur mitzubestimmen, wie ein solcher "Topf" verteilt wird und nicht ob es diesen gibt. Jetzt könnte man ja sagen, dass wenn der AG schon etwas ausschütten möchte, es doch egal sei, ob es einen Tarifvorbehalt gibt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber vorsicht: ihr gebt dem AG immer die Möglichkeit ganz fix von einer solchen Zusage wegzukommen.

Wenn der AG also schon was zahlen möchte, dann doch lieber auf andere Sachen einsteigen. Zielverfahren mit Bonuszahlung, oder andere Pauschalzahlungen. Bei uns im Unternehmen gab es mal für MA der Nachtschicht pauschales Taxigeld, da zum Arbeitszeitende der öffentliche Nahverkehr nicht mehr fuhr.

Kreativität kann evtl. helfen

K
Kölner

04.06.2007 um 21:33 Uhr

@paula Die AN bei Ver.di erhalten mitunter kostenlose, hauseigene Versicherungen; die von AUB noch ganz andere Dinge...wäre auch eine Methode!

@Pfirsichsaft Im Dom heiratet man einfach nicht!

P
paula

04.06.2007 um 22:08 Uhr

@kölner

dann gehe ich zu AUB und werde endlich reich :-)

FB
Frank B

05.06.2007 um 09:40 Uhr

@paula Nachdem bei Siem... einige BRe ausgetreten sind, wäre dies sicherlich von Nöten! ;-)

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