Erstellt am 24.06.2013 um 09:17 Uhr von Kulum
Wie genau wollt ihr denn helfen?
Tips geben, wie sie sich jetz verhalten bzw. was sie machen könnte? Wer sollte euch davon abhalten? Im Boot seid ihr als BR IMHO nicht (dauerhaft eingesetzte Fremdfirma klingt nach Werksvertrag)
Erstellt am 24.06.2013 um 09:22 Uhr von petrus
Oder.
Ich würde bei "Reinigungskräften" sehr stark auf Dienst-/Werkvertrag tippen, und nicht auf Leiharbeit. Aber nur für letztere wäre der BR überhaupt im Boot.
Aber wenn wir nicht weiter in die Glaskugel schauen sollen: Bemüht §80(2) und fordert bei eurem Chef "die Unterrichtung ... (über) ... die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen" ein.
Erstellt am 24.06.2013 um 10:12 Uhr von gironimo
Es ist ja auch nicht der AG, bei dem Du BR bist, der kündigt, sondern der AG, bei dem die Reinigungskraft beschäftigt ist.
Natürlich könnt Ihr der Kollegin anbieten, rein privat ein Auge auf die Angelegenheit zu werfen oder ihr raten (falls sie Mitglied ist) die Gewerkschaft aufzusuchen.
Erstellt am 24.06.2013 um 10:13 Uhr von mitleserinnenn
Petrus, selbst bei Leiharbeitern wäre der BR des Entleihers nicht bei Kündigungen mit im Boot
Erstellt am 24.06.2013 um 10:24 Uhr von Kulum
Ach komm mitleser........ das machst du doch mit Absicht.
Ich hoffe einfach, sogar dir ist klar, dass sich die Rechte des BR bei Leiharbeitnehmern und Werkvertragsarbeitern unterscheiden.
Und so als kleiner Tip - versuch lieber von petrus zu lernen anstatt ihm so einen Quatsch zu unterstellen.
Erstellt am 24.06.2013 um 15:41 Uhr von Betriebsrätin
Kulum,
also der Leriharbeitnehmer hat doch gar keinen ArbV mit dem Entleiher, also kann der Entleiher auch keine Kündigung aussprechen. Somit kann auch der BR des Entleihers hier nicht beteiligt werden.
Der Entleiher hat nur einen Vertragspartner, den Verleiher!!
Hier ist bei Kündigungen immer nur der BR des VERLEIHERS zuständig. Doch auch der kann selbst bei kurzfristigen Auftragslücken diesem nicht so ohne weiteres kündigen.
In Soweit verstehe ich Deine Aussagen nicht!
Erstellt am 24.06.2013 um 17:01 Uhr von BRMtgl
@Kilum
Bitte kläre mich auch einmal auf, wann wie ein BR eines Entleiherbetriebes bei der Kündigung der Leiharbeiters zu beteiligen ist. Denn wie schon erwähnt, besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis des Leiharbeiter mit dem Entleiher!
Denn wenn Du solche Ausagen machts, solltest Du diese auch bitte rechtlich belegen!
Wie erwähnt, es geht hier um eine KÜNDIGUNG. Nicht Eigliederung eines Leiharbeiter im Entleiherbetrieb, da wäre der BR des Entleihers mit § 99 dsabei.
Doch das ist hier ja nicht das Thema und war auch nicht die Antwort der ..leserin...
Erstellt am 25.06.2013 um 07:49 Uhr von Kulum
Klärt ihr mich doch bitte zuerst mal auf, an welcher Stelle ich behauptet habe der BR des Entleihers wäre bei der Kündigung zu beteiligen???
Unser helles Köpfchen hatte unterstellt, dass petrus das gemeint hätte, was definitiv nicht der Fall war
Vielleicht mal nicht nur das verstehen, was ihr da gerade rauslesen wollt.
Ihr beschäftigt euch also mit euren Leiharbeitnehmern genau 1x? Zum Zeitpunkt der Einstellung und dann dürfen diese nicht mehr mit euch reden? Die armen Leute, aber vermutlich hat euch ein Teil davon ja selbst gewählt.
Man man man - da will ein Leiharbeitnehmer Hilfe. Will mit jemandem reden, hören welche Möglichkeiten er/sie hat, wie es weiter gehen könnte. Die Entscheidung des BR (JA - DES VERLEIHERS) kann er sich sowieso in die Haare schmieren, die hilft bestenfalls marginal. Aber immerhin möchte der BR des Entleihers helfen, offensichtlich mehr als ihr dem Leiharbeiter zugestehen würdet.