Leiharbeiter oder?
Hallo Leute, wir haben in Unserer Firma Dauerhaft eingesetzte Fremdfirma. Die MA arbeiten als Reinigungskräfte. Ja sind wir bei Problemen der MA im Boot?? Eine soll Gekündigt werden und braucht dringend Hilfe. BR möchte gerne helfen weis aber nicht ob das Rechtens ist?? Vielen Dank für Eure Hilf Tulpe
Community-Antworten (8)
24.06.2013 um 11:17 Uhr
Wie genau wollt ihr denn helfen? Tips geben, wie sie sich jetz verhalten bzw. was sie machen könnte? Wer sollte euch davon abhalten? Im Boot seid ihr als BR IMHO nicht (dauerhaft eingesetzte Fremdfirma klingt nach Werksvertrag)
24.06.2013 um 11:22 Uhr
Oder. Ich würde bei "Reinigungskräften" sehr stark auf Dienst-/Werkvertrag tippen, und nicht auf Leiharbeit. Aber nur für letztere wäre der BR überhaupt im Boot. Aber wenn wir nicht weiter in die Glaskugel schauen sollen: Bemüht §80(2) und fordert bei eurem Chef "die Unterrichtung ... (über) ... die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen" ein.
24.06.2013 um 12:12 Uhr
Es ist ja auch nicht der AG, bei dem Du BR bist, der kündigt, sondern der AG, bei dem die Reinigungskraft beschäftigt ist.
Natürlich könnt Ihr der Kollegin anbieten, rein privat ein Auge auf die Angelegenheit zu werfen oder ihr raten (falls sie Mitglied ist) die Gewerkschaft aufzusuchen.
24.06.2013 um 12:13 Uhr
Petrus, selbst bei Leiharbeitern wäre der BR des Entleihers nicht bei Kündigungen mit im Boot
24.06.2013 um 12:24 Uhr
Ach komm mitleser........ das machst du doch mit Absicht.
Ich hoffe einfach, sogar dir ist klar, dass sich die Rechte des BR bei Leiharbeitnehmern und Werkvertragsarbeitern unterscheiden.
Und so als kleiner Tip - versuch lieber von petrus zu lernen anstatt ihm so einen Quatsch zu unterstellen.
24.06.2013 um 17:41 Uhr
Kulum,
also der Leriharbeitnehmer hat doch gar keinen ArbV mit dem Entleiher, also kann der Entleiher auch keine Kündigung aussprechen. Somit kann auch der BR des Entleihers hier nicht beteiligt werden.
Der Entleiher hat nur einen Vertragspartner, den Verleiher!!
Hier ist bei Kündigungen immer nur der BR des VERLEIHERS zuständig. Doch auch der kann selbst bei kurzfristigen Auftragslücken diesem nicht so ohne weiteres kündigen.
In Soweit verstehe ich Deine Aussagen nicht!
24.06.2013 um 19:01 Uhr
@Kilum
Bitte kläre mich auch einmal auf, wann wie ein BR eines Entleiherbetriebes bei der Kündigung der Leiharbeiters zu beteiligen ist. Denn wie schon erwähnt, besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis des Leiharbeiter mit dem Entleiher!
Denn wenn Du solche Ausagen machts, solltest Du diese auch bitte rechtlich belegen!
Wie erwähnt, es geht hier um eine KÜNDIGUNG. Nicht Eigliederung eines Leiharbeiter im Entleiherbetrieb, da wäre der BR des Entleihers mit § 99 dsabei.
Doch das ist hier ja nicht das Thema und war auch nicht die Antwort der ..leserin...
25.06.2013 um 09:49 Uhr
Klärt ihr mich doch bitte zuerst mal auf, an welcher Stelle ich behauptet habe der BR des Entleihers wäre bei der Kündigung zu beteiligen??? Unser helles Köpfchen hatte unterstellt, dass petrus das gemeint hätte, was definitiv nicht der Fall war
Vielleicht mal nicht nur das verstehen, was ihr da gerade rauslesen wollt. Ihr beschäftigt euch also mit euren Leiharbeitnehmern genau 1x? Zum Zeitpunkt der Einstellung und dann dürfen diese nicht mehr mit euch reden? Die armen Leute, aber vermutlich hat euch ein Teil davon ja selbst gewählt.
Man man man - da will ein Leiharbeitnehmer Hilfe. Will mit jemandem reden, hören welche Möglichkeiten er/sie hat, wie es weiter gehen könnte. Die Entscheidung des BR (JA - DES VERLEIHERS) kann er sich sowieso in die Haare schmieren, die hilft bestenfalls marginal. Aber immerhin möchte der BR des Entleihers helfen, offensichtlich mehr als ihr dem Leiharbeiter zugestehen würdet.
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