Erstellt am 22.06.2013 um 14:51 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 22.06.2013 um 19:53 Uhr von Hartmut
Klingt sehr danach, dass ihr keine Satzung habt. :) Also, der BRV eröffnet und beendet ja die Sitzung. Wenn das Gremium nicht mehr beschlussfähig ist, oder wenn das Rauslaufen zu sehr stört, um vernünftig zu arbeiten, sollte er die Sitzung beenden. Den Grund sollte er unbedingt ins Sitzungsprotokoll aufnehmen, damit der Vorfall dokumentiert ist. Zeitnah sollte eine Satzung beschlossen werden, die solche Vorfälle und ihre Sanktion regelt. Wenn das nicht geht, und es sich immer um dieselben Störer handelt (das nehme ich mal an), und mit diesen Leuten auch nicht im Guten zu reden ist (auch das nehme ich mal an), dann sollte allerdings über einen Ausschluss aus dem Gremium nachgedacht werden. Das BetrVG gibt euch die notwendige Handhabe.
Erstellt am 22.06.2013 um 20:23 Uhr von mitleserinnenn
Satzung und Sanktionen? Einzig aber nicht einfach wäre § 23. Doch dann müsste belegbar die Unmöglichkeit von Beschlüssen gegeben sein.
Erstellt am 22.06.2013 um 20:37 Uhr von Watschenbaum
eine Satzung oder Geschäftsordnung hilft da auch nichts, weil man niemanden wirklich zwingen kann, in der Sitzung zu bleiben, wenn er nicht will
wenn sie die Sitzung verlassen, um z.b. früher nach Hause zu gehen, gibts arbeitsrechtliche Probleme
verlassen sie die Sitzung, um ihrer normalen Arbeit nachzugehen, wäre das unter Umständen pflichtwidrig , aber so richtig packen kann man da auch niemand
da hilft entweder Überzeugungsarbeit (BR-Arbeit geht vor der normalen Arbeit) oder Tricks (Abstimmungen immer an den Schluß einer Sitzung legen)
wenn man zuerst alles wichtige beschließt und zum Ende hin nur noch allgemeines Geplapper und "Zeittotschlagen" angesagt ist, kommt der eine oder andere vielleicht schon auf die Idee, noch etwas anderes wichtiges erledigen zu müssen
liegt halt auch am BRV, wie er die Sitzung gestaltet, um das Interesse bis zum Ende hochzuhalten,
wenn einige Mitglieder nur das Gefühl haben, als Statisten danebenzusitzen, kommen sie vielleicht eher auf die Idee, den "Pflichttermin" früher als nötig zu beenden
Erstellt am 22.06.2013 um 21:23 Uhr von Kölner
...wie wäre es damit, den Vorgesetzten aufzufordern, dass diese AN bitte bei der Sitzung bleiben dürfen? Damit hätte man ein paar Fliegen auf einen Schlag erledigt.
Viel Spaß beim grübeln.
:-)
Erstellt am 22.06.2013 um 21:32 Uhr von Charlys
..... Vorgesetzten bitten, bei der Sitzung bleiben zu dürfen???
Da muss man erstens nicht bitten und es geht aus der Frage auvh nicht hervor, dass er 1. zum Arbeitsplatz grht um zu arbeiten und 2. nicht, dass der Vorgesetzte dieses fordert.
@Kölner,
der BR muss ganz einfach hier nicht BITTE sagen. Weiter wurde, außer ggf in deiner Glaskugel, nie gesagt das BRM geht arbeiten. Ganz abgesehen davon, dass solches auf Verlangen des Vorgesetzten erfolgt. Vieleicht geht er auch einfach nur rauchen oder Schwätzchen halten.
Also sollte man erst einmal nach dem Grund fragen.
Also, wenn es nicht am AG liegt und der BR dann mit §78 kommt, wüsste ich, was im dem BR antworten würde.
Damit würde der BRV sich lächerlich machen.
Erstellt am 22.06.2013 um 22:22 Uhr von Kölner
Ach charlys, du hast es noch nicht verstanden...
...wie so oft. Ich wünsche Dir etwas mehr Phantasie und Muße, damit Du es schaffst Gedankengängen folgen zu können.
Hilfsfrage für Dich: Was geschieht wohl, wenn man als BR den Vorgesetzten (AG Vertreter) bittet, darauf zu achten, dass die BRMs auch ordnungsgemäß freigestellt bleiben dürfen (Hinweis auf § 78 BetrVG könnte auch nicht Schaden) für z.B. die ganze Zeit der BR Sitzung? Kleiner Tipp: Der BR hat danach einen unfreiwilligen Gehilfen...