Einstellung Aushilfstätigkeit
Wir haben einen Kollegen in die Rente verabschiedet anfang Juni! Jetzt haben wir durch die Buschtrommel erfahren das ser Rentner ab dem 01.07. wieder kommt auf Basis (450 ,-€ Basisjob) Wir als BR haben keinen Antrag auf Einstellung bekommen, wenn ich mich jetzt nicht täusche muss der Arbeitgeber auch in diesem Fall einen Antrag stellen auf Einstellung !
Ist das richtig?
Community-Antworten (6)
21.06.2013 um 16:59 Uhr
Wenn sie wegen Rente AUSGESCHIEDEN ist, weil im AbrV oder TV so vereonbart und wieder als 450 € weiterarbeiten will, ist dieses eine Einstellung § 99. Weiter hätte der AG dann hier auch § 81 SGB IX beachten müssen.
Der BR könnte also auch wegen Missachtung des § 81 SGB IX die EINSTELLUNG verweigern.
Der BR kann nun dem AG die Beschäftigung per E-Verfügung untersagen lassen bis er die MB poszit abgeschlossen hat.
Also, das Ganze gilt auch wenn der AN zB zum 30.06. in Rente geht und zum 01.07. wieder arbeiten möchte, also einen NEUEN ArbV bekommt. Also alles Pausenlos weitergehen soll.
Auch dann ist er für die "juritische Sekunde" ausgeschieden. Dieses wäre zB wicht bei BRM, denn diese hätten dann ihr Mandat mit der "juritische Sekunde" verloren.
21.06.2013 um 17:53 Uhr
Das Verfahren sollte schon stimmen. Aber bis zum 1.7. sind ja auch noch ein paar Tage Zeit. Wenn Ihr die Buschtrommel schon hört, könntet Ihr doch einfach mal in der Personalabteilung nachfragen. Masn muss ja nicht erst warten, bis was schief geht.
Und im Übrigen. Angesichts der mageren Renten, sollte man niemanden einen 450,- Euro-job verweigern. Überhaupt sind aus meiner Sicht die tariflichen Regelungen in dieser Sache aus einer Zeit, in der die Verhältnisse anders gewichtet waren.
21.06.2013 um 19:00 Uhr
@ gironimo
..Übrigen. Angesichts der mageren Renten, sollte man niemanden einen 450,- Euro-job verweigern
Dem kann man so leider nicht zustimmen. Denn es gibt sehr viel, zu viele welche gar keinen Job und nur Harz IV oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben, dann also auch keinere Renten oftmals besser sind.
Auch gibt es oft Teilzeitler welche dringend auch aus finaziellen Gründen eine Aufstockung haben möchte / benötigen.
Der BR ist weiter erst einmal für bereits Beschäftigte da. AN welche wegen Rente ausscheiden, sind ab diesem Zeitpunkt damit erst einmal KEINE Beschäftigten mehr. Also gehen erst in zweiter Folge vor.
23.06.2013 um 11:40 Uhr
@ Betriebsrätin
Wenn Du schon die "juristische Sekunde" in´s Rennen bringst, kannst Du doch bestimmt erklären, wann, warum und wie die greift. Danke!
23.06.2013 um 12:12 Uhr
@Hoppel Klasse, auf die Antwort bin ich auch gespannt...
@Charlys Dieses Bildzeitung-Niveau ist unerträglich...
23.06.2013 um 12:23 Uhr
Nur für den Fall das @Betriebsrätin noch am Frühstücken ist. Die juristische Sekunde legt den Beginn und das Ende eines Zeitraumes fest, auch wenn beides faktische am selben Datum und die selbe Uhrzeit betrifft.
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