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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werde nicht bezahlt muss aber anwesend sein

E
Eldonaro
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe letzten Monat eine Aushilfstätigkeit als Kassierer angenommen. Ich bin auch eigentlich zufrieden ärgere mich aber immer das ich nach Ladenschluss noch eine halbe Stunde im Laden bleiben muss, ohne bezahlt zu werden. Ich gebe mal ein Beispiel:

Ich habe eine Schicht von 14 bis 18 Uhr, ab 18 Uhr wird der Laden geschlossen und die ,fest angestelle, Kollegin beginnt die Kasse zu zählen und zu dokumentieren. Während diesem ungefähr halbstündigen Prozess habe ich nichts zu tun und darf mich frei beschäftigen ( also zum Beispiel ans Handy gehen). Es ist mir jedoch untersagt die Räumlichkeiten zu verlassen weil kein MItarbeiter alleine im Laden sein darf. Ich bin also erst um 18:30 draußen und kann machen was ich möchte.

Mein Arbeitgeber argumentiert das ich während der Zeit ja auch nichts tun muss und es daher keine Arbeitszeit ist. Ich bin allerdings der Meinung das ich am arbeiten bin wenn ich nicht gehen darf und daher auch bezahlt werden muss. Wäre es meine Freizeit würde es mir schließlich zustehen zu gehen. Natürlich wäre ich auch bereit während der Zeit Tätigkeiten zu erledigen wenn mir etwas zu tun gegeben wird. Im Monat kommen so locker 5-8 unbezahlte Stunden zusammen. Wie seht ihr das, kann ich mich dagegen wehren?

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Community-Antworten (12)

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kratzbürste

11.02.2020 um 13:51 Uhr

Da kannst dich dagegen wehren. Allerdings wird der Arbeitgeber wahrscheinlich kündigen.

B
BRHamburg

11.02.2020 um 14:47 Uhr

Wer zählt deine Kasse?

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Eldonaro

11.02.2020 um 14:56 Uhr

Ich hatte auch schon befürchtet das ich gekündigt werde wenn ich mich beschwere. Das ist leider eine traurige Lage. In wenigen Monaten brauche ich den Job aber nicht mehr, ich hatte geplant mich ab dem Moment zu beschweren und eine Kündigung zu riskieren. Es gibt nur eine Kasse, diese wird nie von mir gezählt. Meine Anwesenheit ist also tatsächlich komplett unnötig.

C
Catweazle

11.02.2020 um 15:28 Uhr

Du solltest deine Arbeitszeiten und die unbezahlten Stunden genau dokumentieren. Dann hast du evtl. die Möglichkeit die unbezahlten Stunden bis zu 3 Jahren nachzufordern.

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Eldonaro

11.02.2020 um 19:47 Uhr

Wie sollte ich die denn dokumentieren? Reicht es wenn ich die aufschreiben oder muss der Chef mir das auch unterschreiben? Hat vielleicht jemand die relevanten Paragraphen?

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Catweazle

11.02.2020 um 20:30 Uhr

Eine Unterschrift zu bekommen wird wohl schwierig werden. Eine sorgfältig geführte Liste wird einem Richter wohl reichen.

B
BRHamburg

12.02.2020 um 20:03 Uhr

Schreib einfach deine Zeiten ganz genau auf. Zusätzlich schreibst du die Namen von den Kollegen auf die mit dir Feierabend machen.

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XYZ68

13.02.2020 um 08:38 Uhr

Zeiten dokumentieren, Kollegen als Zeugen unterschreiben lassen, Im Zweifel, falls du sie vor Gericht geltend machen willst, benötigst du Zeugen, eine Liste allein reicht dem Richter nicht.

Gibt es die Anweisung vom Arbeitgeber ggf. schriftlich oder ist sie vor Zeugen erfolgt? Auch das würde bei einer Klage helfen.

Prinzipiell ist es Arbeitszeit, wenn er dich auffordert zu bleiben, damit gelten die Stunden als angeordnet, du musst es ggf. nachweisen können.

P
Pjöööng

13.02.2020 um 13:16 Uhr

"... eine Liste allein reicht dem Richter nicht."

Das kann niemand wissen. Das Gericht unterliegt der freien Beweiswürdigung. In der Regel läuft das so: Der Arbeitnehmer legt z.B. einen Kalender vor in dem er sorgfältig seine Komm- und Gehzeiten eingetragen hat und macht seinen Anspruch damit gelaubhaft. Und dann muss der Arbeitgeber erwidern. Und da reicht dann kein pauschales Betreiten, sondern der Arbeitgeber muss seinerseits darlegen, warum diese Angaben nicht stimmen, z.B. weil er die klare Anweisung erteilt hat dass der AN um 18:00 die Arbeitsstätte zu verlassen hat. Murmelt er hingegen nur "18:30 kann gar nicht sein, das war maximal 18:15!" dann könnten das Gericht geneigt sein, den Aufzeichnungen des AN mehr zu vertrauen.

"Kollegen als Zeugen unterschreiben lassen"

Das wird dem Arbeitgeber sehr schnell auffallen. Da wird es dann sehr schnell keine Abrechnungen mehr geben über die man sich streiten könnte.

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Eldonaro

13.02.2020 um 19:29 Uhr

Hallo allerseits, danke erstmal für die viele Hilfe. Ich habe jetzt alle Zeiten und Kollegen mit denen ich Schluss gemacht habe im Handy aufgeschrieben. Geht das im Handy oder muss das auf Papier sein? Also in einem Kalender? Außerdem habe ich meinen Filialleiter gefragt ob ich das wirklich unbezahlt macheb muss und er hat zurückgeschrieben das der Kassenabschluss nirgends bezahlt wird und das man das aus Betriebsinteresse machen müsste. Das habe ich als WhatsApp-Nachricht. Reicht das? Oder sollte ich noch irgendetwas anderes schriftlich haben? Lg

C
Catweazle

13.02.2020 um 19:44 Uhr

Ein Handy zum Gericht senden? Übersichtliche Liste auf Papier ist optimal. Ebenfalls die WhatsApp-Nachricht ausdrucken. Jetzt nachsehen ob im Arbeitsvertrag etwas von einer Ausschlussfrist steht. Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet auch dort. Dann weißt du wie lange du die unbezahlten Zeiten nachfordern kannst. Bist du rechtsschutzversichert oder in der Gewerkschaft?

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