Am 1.4.2013 kauft eine Firma mit 60 Mitarbeitern ( 14 Standorte)eine andere Firma mit 25 Mitarbeitern 6( Standorte ) . Für die 25 übernommenen gilt BGB613 a Betriebsübergang bis zum 1.4.2014 keine Änderungen . Nun verkauft die Firma zum 1.8.2013 3 Standorte der neu erworbenen Firma. Wie wird ermittelt wer von den 25 Mitarbeitern wieder einen neuen Betriebsübergang in die kaufende Firma mitmachen muss . An den 3 Standorten arbeiten 5 Leute . Diese Standorte werden aber von einer Zentrale verwaltet an der keine genaue Zuordnung der Mitarbeiter für die einzelnen Standorte festgelegt ist.