Erstellt am 20.06.2013 um 07:09 Uhr von Rattle
nö musser nich.
aber es gibt eine arbeitsstättenverordnung 3.5 die was über die raumtemperatur sagt.
MFG
Erstellt am 20.06.2013 um 07:13 Uhr von Kulum
das war knapp daneben.
Das Ding nennt sich ASR A3.5, es geht um die Arbeitsstättenrichtlinie, nicht um die Arbeitsstättenverordnung.
Woran hast du erkannt, dass die für Olgfd zutrifft?
Erstellt am 20.06.2013 um 08:07 Uhr von Olegfd
Ist es nicht geregelt das der Arbeitgeber den angestellten Wasser stellen muss?
Erstellt am 20.06.2013 um 09:08 Uhr von petrus
@oleg
Nö. Wenn Du Dir die ASR 3.5 anschaust, wirst Du über die Tab. 4 stolpern, in der _Beispiele_ aufgeführt sind, welche Maßnahmen der ArbGeb ergreifen _kann_, wenn die Temperaturen über 30°C liegen, um die Belastung der ArbN zu reduzieren.
Eines dieser _Beispiele_ heißt: Trinkwasser zur Verfügung stellen.
Aus den Begriffen "können" und "Beispiel" kann man schon ablesen, dass es hier keine Pflicht für den ArbGeb gibt. Außerdem steht da "Trinkwasser". Da es in den meisten Büros und auch Werkstätten eine Kaffeeküche / Frühstücksecke gibt, in der ein Wasserhahn vorhanden ist, steht Dir dort auch gratis Wasser zur Verfügung - sogar bei Temperaturen unter 30°C...
Erstellt am 20.06.2013 um 09:59 Uhr von Olegfd
Ich habe einen bekannten der ist Busfahrer wie ist es dort mit dem Wasser ?
Erstellt am 20.06.2013 um 10:34 Uhr von mitleserinnenn
Busfahrer, Klima, Lüftung und Fenster im Bus und ggf kann der Fahrer sich selbst Wasser kaufen. Er erhält ja Lohn. Ggf willst Dunim Winter dann auch noch heiße Brühe.
Erstellt am 20.06.2013 um 10:39 Uhr von gironimo
Im Transportgewerbe kenne ich mich nicht aus. Allerdings besteht auch hier die Mitbestimmung des Betriebsrats § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. (Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften) - sofern es einen BR gibt.
Näheres könntest Du auch bei der Gewerkschaft oder der Gewerbeaufsicht erfragen.
Erstellt am 20.06.2013 um 11:02 Uhr von Betriebsrätin
@gironimo
Aber auch aus § 87 ergibt sich KEINE Pflicht des AG Wasser oder sonstiges zur Verfügung zustellen.
Ist das Tragen von kurzen Hosen am Arbeitsplatz erlaubt?
Ob das Tragen von kurzen Hosen am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt maßgeblich davon ab, als was man arbeitet bzw. welche Vorgaben der Arbeitgeber macht. Der Arbeitgeber kann nämlich grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts oder im Arbeitsvertrag Vorschriften zur Arbeitsbekleidung machen (vgl. dazu Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012, Az. 6 Ca 1554/11). Verlangt er also von seinen Mitarbeitern das Tragen von beispielsweise Sakko und Krawatte, so muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Tut er dies nicht und erscheint wiederholt in salopper Freizeitkleidung, darf der Chef ihn versetzen (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 13 TaBV 36/91).
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91 –
Versetzung eines Arbeitnehmers wegen Missachtung der Kleidungsvorschrift zulässig
Betriebsrat muss Zustimmung zur Versetzung erteilen
Verstößt ein Arbeitnehmer wiederholt gegen die Kleidungsvorschrift seines Arbeitgebers, so darf dieser ihn versetzen. Der Betriebsrat darf zu dieser Versetzung nicht seine Zustimmung verweigern. Dies hat das Landes¬arbeitsgericht Hamm entschieden.
Weitere:
http://www.kostenlose-urteile.de/2377N11/showRefragoArticle.html
Erstellt am 20.06.2013 um 12:08 Uhr von Kulum
??? Betriebsrätin? Was war n das? Gironimo hat doch gar nichts von Pflicht gesagt? Er sprach von Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Und wenn sich BR und GL im Rahmen einer BV darauf einigen, jedem MA ab 20°C ne Kiste Wasser hinzustellen ist der AG sehr wohl in der Pflicht.
Dein Cottbuser Urteil ist übrigens daneben. Steht sogar drin (mal abgesehen davon, dass von kurzen Hosen gar keine Rede war), wird das nur dann vom Direktionsrecht abgedeckt, wenn keine Kollektiv- oder Individualrechtlichen Vorschriften bzw. Regelungen greifen. Wenn hier vom BetrVG gesprochen wird, dann kann unterstellt werden, dass eben doch kollektivrechtliche Vorschriften greifen.
Übrigens mitleserinnen
Ich kenne alleine zwei Betriebe, in denen BR und GL sich geeinigt haben, den MA heiße Brühe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wenigstens den Mitarbeitern, die in der Kühlung beschäftigt sind.
Erscheint dir das tatsächlich so vermessen?