Wasser als betriebliche Übung?
Seit Beginn der Arbeit in den verschiedenen Projekten wird uns vom Kunden (Entleihbetrieb) kostenlos Wasser zur Verfügung gestellt. Seit etwa 4 Wochen gibt es in einem Projekt keines mehr. Über Jahre hinweg gab es immer Wasser. Da es keine rechtliche Grundlage gibt, dass der AG kostenlos Wasser zur Verfügung stellt, kann man hier die betriebliche Übung geltend machen? Dem AN ist es ja egal, wer das Wasser stellt. In nem Call Center ohne Wasser arbeiten ist alles andere als angenehm. Sicher könnte sich jeder was von Hause mitbringen, das soll aber hier nicht das Thema sein.
Community-Antworten (3)
13.11.2012 um 12:08 Uhr
betriebsliche Übung kann man immer nur gegenüber seinem vertrags-AG geltend machen. Denn es wird ja dann Bestandteil des ArbV. Kann also nur idR. mit Änderungskündigung beseitigt werden. Änderungkündigen kann aber nicht der Entleiher. Der ist hier Verleiher. Hat der euch Wasser bereitgestellt??
Weiter kann ich mir vorstellen, dass sofern ein Leih-AN beim Entleiher Stress macht, der vom Verleiher den Ersatz fordert. Was dann die Folge sein wird/ kann dürfte absehbar sein.
Der Verleiher hat eine AN wieder auf dem "Hals" den der Entleiher nciht/ nicht mehr möchte es sich ggf herumspricht und auch andere Entleiher diesen ablehen. Was dann ??? Dürfte absehbar sein.
13.11.2012 um 14:23 Uhr
Am ende ist die Diskussion um eine betriebliche Übung eh Käse... Eine solche müsste ein AN gerichtlich geltend machen - und wer wird wegen einiger Flaschen Wasser vors Gericht rennen?
Mein Tip: Auf den BR des Entleihbetriebes zugehen (so einer existiert). Was im Entleihbetrieb passiert ist dessen Baustelle. Wenn der Entleih-AG bislang stets Wasser bereitgestellt hat, hat dieser BR die besten Chancen dieses Thema zu forcieren - und wenn er Erfolg hat, dann gilt das ganze natürlich auch für die Leiharbeitnehmer...
13.11.2012 um 17:31 Uhr
Ich denke auch, dass hier der BR gefragt ist (Oder der eigene Arbeitgeber sofern kein BR vorhanden).
Zum Thema Trinkwasser am Arbeitsplatz siehe auch http://www.leitz.com/deDE/KnowHow/Recht_auf_Getranke.html
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