Erstellt am 19.06.2013 um 12:17 Uhr von Kulum
Ein wenig schwach von der Fachkraft, keine Gefährdungsbeurteilung vorweisen zu können.
Lies dich mal hier rein:
http://www.vbg.de/apl/zh/z700/4.htm
Kautschukverarbeitend, da schwirren mir spontan Bilder von Hitze und Chemikalien im Kopf rum. Wenn ihr mir beidem am Arbeitsplatz zu tun habt, könnte die Fachkraft vielleicht trotz fehlender Gefährdungsbeurteilung Recht haben.
Was die fehlenden Beurteilungen angeht, stoßt den guten Mann auf §5 ArbSchG
Erstellt am 19.06.2013 um 14:28 Uhr von gironimo
.... mal abgesehen davon. Wenn es keine gesetzlich abschließende Regelung gibt, die eventuell besondere Schutzkleidung vorschreibt, seit Ihr voll in der Mitbestimmung (Kleidungsordnung, Ordnung im Betrieb).
Und ob der BR zustimmt richtet sich bekanntlich nicht ausschließlich danach, was gesetzlich zwingend ist, sondern auch nach anderen Gesichtspunkten. So gesehen würde ich sagen: Ohne überzeugende Argumente des Arbeitgebers - keine Zustimmung zu langen Hosen.
Erstellt am 19.06.2013 um 15:50 Uhr von Pjöng
"Wenn es keine gesetzlich abschließende Regelung gibt, die eventuell besondere Schutzkleidung vorschreibt, seit Ihr voll in der Mitbestimmung."
Bereits eine Unfallverhütungsvorschrift könnte hier den BR ausbremsen.
"Ohne überzeugende Argumente des Arbeitgebers - keine Zustimmung zu langen Hosen."
Mittels einer Gefährdungsanalyse wird man in einem produzierenden Betrieb wohl immer lange Hosen durchsetzen können.
Es würde mich mal interessieren, welches überzeugende Argument ein BR vor der Einigungsstelle für die Notwendigkeit der Zulassung von kurzen Hosen vorbringen würde.
Erstellt am 19.06.2013 um 17:47 Uhr von mitleserinnenn
Kauschukverarbeitender Betrieb. Da kann es durchaus aus Gründen descArbeitsschutzes sein, dass kurze Hosen nicht zulässig sind. Denn Kauschuck in nicht fester Form könnte zu Verbrennungen / Schädigungen der nackten Haut führen.
Erstellt am 20.06.2013 um 08:37 Uhr von Tanzbär
Macht es wie die Busfahrer. Die hatten auch eine Kleiderordnung: Zugelassen waren lange Hosen oder Röcke. Sie kamen 6 Tage im Rock zur Arbeit ... ;-))
Erstellt am 20.06.2013 um 10:00 Uhr von mitleserinnenn
Ist das Tragen von kurzen Hosen am Arbeitsplatz erlaubt?
Ob das Tragen von kurzen Hosen am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt maßgeblich davon ab, als was man arbeitet bzw. welche Vorgaben der Arbeitgeber macht. Der Arbeitgeberkann nämlich grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts oder im Arbeitsvertrag Vorschriften zur Arbeitsbekleidung machen (vgl. dazu Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012, Az. 6 Ca 1554/11). Verlangt er also von seinen Mitarbeitern das Tragen von beispielsweise Sakko und Krawatte, so muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Tut er dies nicht und erscheint wiederholt in salopper Freizeitkleidung, darf der Chef ihn versetzen (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 13 TaBV 36/91).
Erstellt am 20.06.2013 um 10:01 Uhr von mitleserinnenn
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91 -
Versetzung eines Arbeitnehmers wegen Missachtung der Kleidungsvorschrift zulässig
Betriebsrat muss Zustimmung zur Versetzung erteilen
Verstößt ein Arbeitnehmer wiederholt gegen die Kleidungsvorschrift seines Arbeitgebers, so darf dieser ihn versetzen. Der Betriebsrat darf zu dieser Versetzung nicht seine Zustimmung verweigern. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.
Erstellt am 20.06.2013 um 14:31 Uhr von Kulum
Das selbe Cottbusser Urteil wie im anderen Fred und genauso falsch an der Stelle - wie Rn 26 letzter Satz jedem, der nicht nur den Leitsatz liest, klar macht