Erstellt am 18.06.2013 um 12:12 Uhr von arkalus
Hallo Stefaniewolf ,
er kann euch hinzu ziehen bei den Gesprächen, muss dieses aber nicht!
Er ist ledeglich verpflichtet euch gem §99 BetrVG die Bewerbungsunterlagen vorzulegen und euch zu Informieren.
Im Rahmen des §99 habt ihr dann wiederspruchsmöglichkeiten.
Zu mehr ist euer Chef nicht verpflichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Erstellt am 18.06.2013 um 13:19 Uhr von ganther
sei froh wennd er Chef so großzügig ist und euch zum letzten Gespräch dazuholt
Erstellt am 18.06.2013 um 14:43 Uhr von Rattle
hat er aber nicht, arbeitgeber versprechen viel und halten nichts ein :-)
MFG
Erstellt am 18.06.2013 um 17:47 Uhr von gironimo
wie arkalus schon schreibt. Der BR muss nicht zu Bewerbungsgesprächen hinzugezogen werden.
Der § 99 BetrVG setzt erst an, wenn der Chef jemanden gefunden hat, den er einstellen will.
Erstellt am 18.06.2013 um 19:58 Uhr von autsch
jedoch solltet ihr die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber erhalten. Ohne das der Chef vorher seine Auswahl trifft. Wie wollt Ihr denn sonst Überblicken wie sich die Auswahl der Wunschkandidaten zusammensetzt. Ihr könnt schließlich erst dann vernünftigt einschätzen wenn Ihr rechtzeitig und Umfassend informiert worden seid. Sonst könnt Ihr ja zum Beispiel garnicht Beurteilen ob vielleicht gegen das AGG verstoßen wurde???