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Zustimmung bei Nicht-Anwesenheit bei Bewerbergesprächen

S
Stefaniewolf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein Callcenter, ohne Tarifvertrag, mit BR, 5 Mitglieder. Unsere Frage lautet: Müssen wir bei Bewerbungsgesprächen, Einstellung Azubi, mit dabei sein? Der Chef teilte uns mit, er treffe erstmal die Vorauswahl und dann hole er uns zu den letzten Gesprächen mit dabei. Jetzt hat er dies wieder alleine gemacht und fordert unsere Zustimmung. Frage: Müssen wir mit dabei sein? Darf er das mal wieder so? DANKE

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Community-Antworten (5)

A
Arkalus

18.06.2013 um 14:12 Uhr

Hallo Stefaniewolf ,

er kann euch hinzu ziehen bei den Gesprächen, muss dieses aber nicht!

Er ist ledeglich verpflichtet euch gem §99 BetrVG die Bewerbungsunterlagen vorzulegen und euch zu Informieren.

Im Rahmen des §99 habt ihr dann wiederspruchsmöglichkeiten.

Zu mehr ist euer Chef nicht verpflichtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

G
ganther

18.06.2013 um 15:19 Uhr

sei froh wennd er Chef so großzügig ist und euch zum letzten Gespräch dazuholt

R
Rattle

18.06.2013 um 16:43 Uhr

hat er aber nicht, arbeitgeber versprechen viel und halten nichts ein :-)

MFG

G
gironimo

18.06.2013 um 19:47 Uhr

wie arkalus schon schreibt. Der BR muss nicht zu Bewerbungsgesprächen hinzugezogen werden.

Der § 99 BetrVG setzt erst an, wenn der Chef jemanden gefunden hat, den er einstellen will.

A
autsch

18.06.2013 um 21:58 Uhr

jedoch solltet ihr die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber erhalten. Ohne das der Chef vorher seine Auswahl trifft. Wie wollt Ihr denn sonst Überblicken wie sich die Auswahl der Wunschkandidaten zusammensetzt. Ihr könnt schließlich erst dann vernünftigt einschätzen wenn Ihr rechtzeitig und Umfassend informiert worden seid. Sonst könnt Ihr ja zum Beispiel garnicht Beurteilen ob vielleicht gegen das AGG verstoßen wurde???

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