Hallo,
wir möchten einen Betriebsrat gründen.
Die Aufforderung zur Mitarbeiterversammlung:
Thema: "Wahl des Wahlvorstandes für die spätere Wahl eines Betriebsrates"
Wahlvorshcläfe sind bis zum Ende der Mitarbeiterversammlung schriftlich einzureichen. Jeder Vorschlag muss durch 2 Stützunterschriften getragen werden.
hing 1 Woche in unserem Aufenthaltsraum aus. Eine Angestellte, die nicht regelmäßig in unserem Betrieb arbeitet, legt jetzt Einspruch ein, da sie nicht persönlich eingeladen wurde. Der Wahlvorstand wurde gewählt, Termin für die Wahl ist 2 Wochen später geplant. Kann diese eine Angestellte den Betriebsrat "platzen lassen"? Auch erzählte sie davon, dass beim vereinfachten Wahlverfahren nach 1 WOche der Betriebsrat gwählt werden muss und nicht erst nach 2 WOchen. SIe gab einen Präzidenzfall an:
BAG Entscheidung v. 07.05.1986, Akte Nr. 2 ACR 349/85.
Für eine Antwort wäre ich IHnen sehr dankbar.
Liebe Grüße