Erstellt am 21.06.2022 um 17:55 Uhr von celestro
Wie sehen denn die Regeln zum Arbeitszeitkonto aus? Unter welchen Bedingungen DARF man Minus machen?
Erstellt am 21.06.2022 um 18:06 Uhr von Muschelschubser
GIbt es eine BV dazu? Mich würden Regelungen dazu interessieren.
Gibt es z.B. ein Ampelsystem, in dem man sich bewegen darf, kann man zum Beispiel als BR nicht viel machen. Hier ist in der Tat zunächst der Vorgesetzte gefragt, dieses Ungleichgewicht in seiner Abteilung in den Griff zu bekommen. Das geht erstmal nur auf die weiche Tour, da z.B. eine BV mit Ampelsystem ein solches Verhalten bis zu einem bestimmten Grad tolerieren würde, auch wenn es absolut unkollegial ist. Erst wenn eine BV so eng gefasst ist, dass die Minusstunden einen Verstoß darstellen, kann man wirklich auf eventuelle arbeitsrechtlichen Konsequenzen hinweisen. Wirklich damit drohen kann allerdings nur der Arbeitgeber.
Deswegen wäre zunächst interessant, wie die flexible Arbeitszeit bei Euch geregelt ist.
Mir scheint es aufgrund der Schilderung jedenfalls noch etwas weit weg und unzweckmäßig, hieraus z.B. eine Störung des Betriebsfriedens herzuleiten. Sollte das der Fall sein und der Arbeitgeber reagiert nicht drauf, und die Vorwürfe sind griffig genug, kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber personelle Konsequenzen einfordern.
Bis dahin bleibt wohl nichts anderes als offene Gespräche, die leider oft ins Leere laufen.
Erstellt am 21.06.2022 um 20:36 Uhr von Relfe
sind das Überstunden oder Mehrarbeit?
Du schreibst Mehrarbeit, aber meinst Du das auch?
unabhängig davon, müsste doch sowohl für Mehrarbeit als auch für Überstunden ein BR-Beschluss vorliegen, der diese genehmigt.
Ich würde als erstes keine Überstunden oder Mehrarbeit mehr genehmigen, damit die Kollegen mit den Plusstunden nicht weiter belastet werden.
Der AG kann ja dann einen Antrag stellen, der alle MA erfasst und dann genehmigt der BR diesen. Damit wäre die Grundlage gelegt, das alle MA sich daran halten müssen und somit wären auch arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.
nach deiner Schilderung wird das aktuell wohl alles ohne Überstunden- bzw. Mehrarbeitsanordnung und ohne BR-Beschluss gemacht, was der "Kardinalfehler" wäre
Erstellt am 21.06.2022 um 23:27 Uhr von Challenger
Zitat S.Spranger : Der Vorgesetzte hat an den Personenkreis mit Minusstunden appelliert, mit zu ziehen und das Wochenarbeitssoll von wenigstens 38h zu schaffen.
Ist die Wochenarbeitszeit eventuell arbeitsvertraglich geregelt ? Warum sollen denn die MA das Wochenarbeitssoll von wenigstens 38h zu schaffen, obwohl die Überstunden im Arbeitszeitkonto geparkt werden und demzufolge erst mal nichts davon haben.
Erstellt am 22.06.2022 um 07:31 Uhr von wdliss
Hört sich für mich so an, als würde der AG auf "Freiwilligkeit" bauen um die Mehrstunden ohne Aufschläge zu bekommen und nun mit dem BR zusammen überlegen, wie man die AN, die nicht mitziehen wollen zur "Freiwilligkeit" zwingen kann.
Solange es keine angeordneten Überstunden gibt und sich die 10 Kollegen im Rahmen von AV und BV bewegen hat da auch niemand was zu wollen. Oder wie mein GL so gerne sagt: Alles Erwachsene Menschen, die wissen müssten was für Verträge sie unterschreiben.
Erstellt am 22.06.2022 um 08:26 Uhr von S.Spranger
Danke euch für die verschiedenen Ansätze. Ja es stimmt in der BV ist nur der Arbeitszeitrahmen von +/- geregelt nicht ab wann oder wie der Ausgleich erfolgen soll. Es ist korrekt das der Vorgesetzte im Moment immer hinterher beim BR in der Tür steht und dann sagt, ja ich habe gegen die BV verstoßen das ich euch nicht vorher gefragt habe ob Mehrarbeit bewilligt wird. Das sollten wir auf diesem Wege noch mal deutlich machen. Den nur so kann es wohl zu einer guten Zusammenarbeit zwischen BR-GF kommen. So ist eine Stärkung möglich, alles andere ist eine Schwächung. Dies merkt man aktuell sehr.
Erstellt am 22.06.2022 um 08:28 Uhr von moreno
Was steht denn in der BV? Vielleicht machen die AN ja nur Gebrauch von ihrem Recht?
Also bei uns ist es möglich dauerhaft im Minus zu sein und das geht den Vorgesetzten nix an ist ja das Arbeitszeitkonto vom Arbeitnehmer. Einige arbeiten halt lieber weniger und sind im Keller einige mehr und machen dann ab und zu einen Tag frei.
Wenn der Vorgesetzte mit der BV nicht klar kommt soll er eben zum AG gehen und verlangen, dass dieser eine andere BV aushandelt!
Erstellt am 22.06.2022 um 09:00 Uhr von rtjum
wie schon mehrfach geschrieben müsste man für genauere Antworten einfach auch genau wissen, was in der BV vereinbart ist.
Was ihr euch als BR aber nicht gefallen lassen dürft, ist dass der Vorgesetzte scheinbar immer wieder vergisst die Mehrarbeit anzumelden.
Bei uns können die MA auch dauerhaft im Minus sein, wenn es aber unter -20 geht hat der AG die Möglichkeit mit dem MA einen Aufbau zu vereinbaren.
Erstellt am 22.06.2022 um 10:14 Uhr von celestro
"ja ich habe gegen die BV verstoßen das ich euch nicht vorher gefragt habe ob Mehrarbeit bewilligt wird."
Das muss der Vorgesetzte vermutlich nicht einmal, wenn die MA einige Plusstunden aufbauen dürfen.
Also ihr solltet Euch da dringend mit einem Fachmann zusammen setzen und diese BV dann nochmal neu machen.
Erstellt am 22.06.2022 um 10:30 Uhr von Relfe
Wieso wollt ihr jetzt gegen die "Minusstunden-MA" vorgehen, die machen doch nichts falsches?
Es sind keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, der BR hat nicht zugestimmt weil er noch nicht mal informiert ist, der BR unternimmt nicht mal was gegen die Vorgehensweise des Vorgesetzten.
Wenn überhaupt muss hier der BR erstmal bei sich selbst anfangen und nicht auf Kollegen einwirken wollen, die sich an Vereinbahrungen halten.