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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei kurzfristigem Umzug wegen Renovierung der Einrichtung?

M
muddy
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Pflegeeinrichtung zieht wegen Renovierung der Zimmer um. Für zwei Monate wird der Pflegebetrieb in einem freien Stockwerk einer anderen nicht zum Betreiber gehörenden Einrichtung weitergeführt. Die diesbezüglichen Absprachen sind bereits gelaufen. Wie weit geht in diesem Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates? Eine Information des Arbeitgebers ist schon erfolgt.

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Community-Antworten (2)

M
mitleserinnenn

17.06.2013 um 23:01 Uhr

Wenn die AN keine Nachteile haben, was spricht dagegen?

W
Watschenbaum

18.06.2013 um 09:28 Uhr

worüber würdet ihr denn gerne genau mitbestimmen ?

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