Unsere Pflegeeinrichtung zieht wegen Renovierung der Zimmer um. Für zwei Monate wird der Pflegebetrieb in einem freien Stockwerk einer anderen nicht zum Betreiber gehörenden Einrichtung weitergeführt. Die diesbezüglichen Absprachen sind bereits gelaufen.
Wie weit geht in diesem Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates? Eine Information des Arbeitgebers ist schon erfolgt.